Es ist nicht das erste und nicht das letzte Mal, dass sich die beiden Parteien vor Gericht treffen. Immer wieder gibt es Rechtsstreit wegen einer Doppelhaus-Hälfte in der Gemeinde Gaienhofen. Nun sitzen die Vermieterin der Immobilie sowie ihre Tochter auf der Anklagebank. Es geht darum, herauszufinden, ob die beiden gelogen haben, um den Mieter loszuwerden.

Denn wie sich vor Gericht herausstellte, war das Haus nur wenige Wochen nach dem Auszug des Mieters erneut vermietet – für einen deutlich höheren monatlichen Beitrag. Die Mutter ist wegen Anstiftung zur Falschaussage, die Tochter wegen Falschaussage angeklagt.

Das Verfahren nimmt Bezug auf eine andere Verhandlung im Jahr 2022, in der es um eine Räumungsklage ging. In dieser soll die Tochter der Vermieterin laut Anklage beteuert haben, dass sie vorhabe, schnellstmöglich mit ihren beiden Kindern in das Haus auf der Höri zu ziehen. Letztlich sei es zu einem Räumungsvergleich gekommen, in dessen Rahmen der Mieter das Haus im August 2023 räumte – unter der Prämisse, dass der Eigenbedarf umgesetzt wird.

Doch dazu kam es laut Anklage nicht. Die Staatsanwaltschaft wirft der Tochter daher vor, dass sie nie vorhatte, in die Immobilie zu ziehen, und somit eine Falschaussage getroffen hat. Der Mutter wirft sie vor, die Tochter zur falschen Aussage gedrängt zu haben. Die Mutter lässt zu Beginn eine Einlassung über ihren Anwalt verlesen, in der sie beteuert, dass sie zu Recht Eigenbedarf angemeldet und es vor der Verhandlung 2022 auch keine anderen Absprachen zwischen ihr und ihrer Tochter gegeben habe.

Facebook bringt Stein ins Rollen

Dass sich der ehemalige Mieter und die Vermieterin samt Tochter nun wieder vor Gericht treffen, hat mit einem Inserat in einer Gruppe des sozialen Netzwerks Facebook zu tun. Denn wie der ehemalige Mieter als Zeuge vor Gericht aussagte, habe er dort nur wenige Wochen nach seinem Auszug im August 2023 eine Anzeige gefunden, in der ein Mann für die Vermietung eben jenes Hauses warb.

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Daraufhin sei der heute 66-Jährige zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet. Das bestätigt ein Polizeihauptkommissar, der ebenfalls als Zeuge aussagte. Auch der Polizist fand online Inserate zur Vermietung des Hauses und sei deshalb zum Haus gefahren. Er habe Autos vor der Tür stehen sehen, was für ihn auf eine Vermietung der Immobilie hindeutete. Am Abend habe er dann eine weitere Polizeistreife hingeschickt, die dort auf Monteure getroffen sei. Diese hätten einen Mietvertrag für das Objekt vorweisen können.

Gab es eine Affäre zwischen Mieter und Vermieterin?

Doch zurück zum ehemaligen Mieter. Er habe von 2004 bis 2023 in dem Haus gelebt, zuletzt für eine monatliche Miete von 1400 Euro. Zu Anfang habe es ein gutes Verhältnis zur Vermieterin gegeben. Er spricht sogar von einer Affäre, die mit Unterbrechung mehrere Jahre gedauert habe. Damals habe sie ihm das Haus sogar schenken wollen. Dazu sei es aber letztlich doch nicht gekommen. Bei dieser Aussage schnaubt die jüngere Angeklagte, die Mutter zeigt keine Regung.

2021 oder 2022 habe die Vermieterin das Haus dann verkaufen wollen. „Sie wollte mich mit allen Mitteln loswerden“, so der ehemalige Mieter. Deshalb sei er auch überzeugt, dass sie ihre Tochter dazu angestiftet hat, hinsichtlich des Eigenbedarfs eine Falschaussage zu treffen.

Offene Fragen zum Zustand des Hauses

Auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Ulrike Steiner gab er an, das Haus beim Umzug in einem perfekten Zustand hinterlassen zu haben. Das ist allerdings der Knackpunkt. Denn in einer Einlassung hat die angeklagte Tochter zuvor über ihren Anwalt einen Brief verlesen lassen, in dem sie beteuert, keine Falschaussage getroffen zu haben. Sie habe weiterhin vor, auf die Höri zu ziehen. Doch aufgrund des desolaten Zustands, in dem der Ex-Mieter das Gebäude zurückgelassen habe, sei ein Einzug 2023 nicht möglich gewesen.

Um die Umzugs-Absicht zu untermauern, legte der Anwalt der Tochter Schreiben an eine Schule und eine Kita auf der Höri vor. In diesen bekundete die Angeklagte ihr Interesse an den Einrichtungen für den Besuch ihrer Kinder. Beide Schreiben sind auf Anfang dieses Jahres datiert. Geplant sei der Umzug für September.

Keine Dokumente über Schulkontakt

Vertreter von Schule und Kita sagen aus, dass vor den Anfragen von diesem Jahr keine schriftliche Dokumentation von Gesprächen mit der Tochter der Vermieterin vorliegt. Doch können beide nicht ausschließen, dass es Telefonate gab.

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Ein weiterer Zeuge, der Lehrer an der Schule ist und die Vermieterin gut kennt, sagte aus, dass er mit der Vermieterin und Mutter über den Zuzug der Tochter gesprochen habe. Dabei sei es auch um die Formalien für eine Schulanmeldung gegangen.

Nachmieter zahlt mehr als 2000 Euro Miete

Auch der Mann, der das Haus von Mitte September 2023 bis September 2024 für eine Monatsmiete von 2080 Euro gemietet hatte, um es als Ferienwohnung unterzuvermieten, ist als Zeuge geladen. Er sagt auf Nachfrage der Richterin, dass sich das Haus wenige Wochen nach dem Auszug des Vormieters in einem guten Zustand befunden habe.

Schon einige Wochen vorher habe er das Haus besichtigt, da sei es schon leer gewesen. Wann genau das war, daran könne er sich aber nicht erinnern. Unklar bleibt zunächst auch, wie und wann der Kontakt zwischen ihm und der Vermieterin zustande kam. Klarheit könne sein altes Handy schaffen, das er aber zur Verhandlung nicht dabei hatte.

Anwalt spricht von schlechtem Zustand

Ein Anwalt, der die Vermieterin im vorherigen Prozess vertreten und im August 2023 auch die Schlüsselübergabe übernommen hatte, zeichnete als Zeuge hingegen ein ganz anderes Bild. Laut ihm habe sich das Haus bei der Übergabe in einem schlechten Zustand befunden. Besonders schlimm sei es um die Toiletten gestanden. Daraufhin legt der Verteidiger der Vermieterin dem Gericht eine Rechnung einer Sanitärfirma vor, die die Armaturen ausgetauscht hat. Steiner fiel ein Detail auf: Die Handwerker brauchten für den Austausch lediglich viereinhalb Stunden.

Letztlich kam es an diesem Tag nicht zu einem Urteil. Die Verteidigung gab an, einen Zeugen hören zu wollen, der zur Verhandlung nicht eingeladen war. Auch der Zwischenmieter soll noch einmal geladen werden – diesmal mit altem Handy. Die Verhandlung wird im April fortgesetzt. Ob die Tochter der Vermieterin tatsächlich auf die Höri zieht, wird sich noch zeigen müssen.