Der Brandstifter kam mitten in der Nacht. Mit Hilfe eines Grillanzünders aus der Flasche steckte er die Fußmatte vor der Tür eines Radolfzeller Wohnhauses an. Die Flammen schlugen an der massiven Holztüre hoch. Ob sich zu diesem Zeitpunkt noch jemand im Haus aufhielt, war dem Täter nicht bekannt.

Dieser Fall ereignete sich im November 2022, ein Wohnhaus in Radolfzell schrammte in der Folge allerdings glücklicherweise an einer Brandkatastrophe vorbei. Denn die Flammen erstickten von selbst und konnten die Haustüre nicht durchdringen. Auch war kein Bewohner im Gebäude. Übrig blieb ein Schaden von über 24.000 Euro. Der Brandstifter musste sich nun vor dem Amtsgerichts verantworten – doch vieles blieb mysteriös.

Drei Männer, zwei Verurteilungen

Der Feuerleger mit ungarischen Wurzeln, und ein Mann mit italienischen Wurzeln, der ihn fuhr und das Haus auskundschaftete, gestanden beide die Tat. Es gab allerdings auch Kameraaufzeichnungen und DNA-Spuren. Beide behaupteten, es sei darum gegangen, jemanden einen Schrecken einzujagen. Verurteilt wurden sie dafür zu Bewährungsstrafen, der eine wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung, der andere wegen Beihilfe.

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Die spannendste Frage aber blieb offen: Wer hat den Auftrag gegeben? Denn ein dritter Mann, der genau dazu im Verdacht stand, ging mit einem Freispruch aus dem Gerichtssaal.

War er der Drahtzieher?

„Es ist eher unbefriedigend, wenn man den Drahtzieher nicht herausfindet“, sagte Richterin Heike Willenberg hierzu. Aber: „Wir wissen es schlicht und einfach nicht.“ Auch die Staatsanwältin erklärte, es handele sich um einen Freispruch aus Mangel an Beweisen.

Der wegen Untreue vorbestrafte Angeklagte, der als Drahtzieher verdächtigt wurde, hatte zwar zwei Mal 5000 Euro aufs Konto des italienischen Beschuldigten überwiesen. Doch er erklärt, dies habe mit Baugeschäften zu tun und legte eine entsprechende Rechnung vor. Ob diese echt ist, konnte Heike Willenberg aber nicht mit Sicherheit sagen. Es sei auffällig, dass die Überweisungen in die Zeit der Brandstiftung fallen.

Und es gibt weitere Hinweise. Der Mann, der als Drahtzieher angeklagt war, und der Kaufmann, an dessen Haustüre es brannte, waren Geschäftspartner. Sie befinden sich im Streit. Der Zeuge sagte, die ganze Sache habe ihm viel Ärger bereitet und Geld gekostet.

Rache am Geschäftspartner?

Bei seiner Aussage vor dem Amtsgericht beziffert der Kaufmann den Schaden auf mindestens 900.000 Euro. Zuletzt sei es um die Rückgabe eines Grundschuldbriefs gegangen, der auf die Frau des Angeklagten läuft. Solange ein Grundstück damit belastet sei, lasse es sich in der Regel nicht verkaufen.

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Der Kaufmann vermutete, dass hinter dem Brandanschlag ein perfider Plan steckte. Der Angeklagte habe einen Prozess um die Herausgabe des Briefes verzögern und so befördern wollen, dass das Grundstück in die Zwangsversteigerung kommt. Dann hätte er dieses zu einem sehr geringen Preis erwerben können. So weit seine Theorie. Warum der Brandanschlag aber den Prozess verzögern sollte, konnte der Zeuge aber nicht schlüssig darlegen.

Viele Fragen bleiben offen

Für den Geschädigten war klar: „Ich kenne niemanden anderen, mit dem ich Stress habe. Wer soll kommen und mir die Haustüre anzünden?“ Doch es gab theoretisch andere, die in Frage kommen. Im Prozess war immer wieder die Rede von einem mysteriösen Mann oder einem „Alten“. Wer das ist, wollte aber niemand wissen.

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Der Geschädigte war derweil überzeugt: „Es hätte viel schlimmer kommen können.“ Er berichtete, es bleibe ein mulmiges Gefühl. Er sei nicht mehr unbekümmert, wenn jemand am Haus vorbei laufe. Kameras mit Alarmfunktion bewachen inzwischen das Grundstück. Der Zeuge zeigte sich vor Gericht frustriert von der Justiz: „Ich habe die letzten drei Jahre erfahren, es passiert nichts.“

Strafe für „heftige“ Tat

Offen blieb auch, welche Rollen die beiden vorbestraften Verurteilten spielten. Beide behaupteten, sie seien vom jeweils anderen angeworben worden. Der Mann mit den ungarischen Wurzeln sagte, er habe mitgemacht, weil ihm Gelder für die Tat in Aussicht gestellt wurden. Der Mann mit den italienischen Wurzeln wollte nur gefahren sein, und geschaut haben, ob es Kameras am Haus gibt. Während der Tat soll er im Wagen gesessen haben. Er soll dafür eine Stelle und einen Wagen bekommen haben, den er als „Schrott“ bezeichnete. Doch warum waren die Männer, die sich angeblich kaum kennen, überhaupt zu zweit unterwegs? Auch dazu gab es keine Antwort.

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Der Brandleger wurde schlussendlich zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung, der andere zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Bei Zweitem wurde eine frühere Strafe einbezogen. Richterin Willenberg sagte zu ihm: „Sie waren bei einer schweren Tat dabei. Es ist einfach heftig, jemanden die Haustüre anzuzünden.“ Berufung oder Revision ist möglich.