Die Radolfzeller Vereine müssen sich auf höhere Kosten für die Nutzung von Hallen einstellen. Denn in ihren jüngsten Sitzungen haben der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sicherheit sowie der Finanz- und Verwaltungsausschuss einer Erhöhung der Entgelte für die Nutzung sowohl fürs Training als auch für Veranstaltungen einstimmig zugestimmt. Sollte am Dienstag, 23. Mai nun auch noch der Gemeinderat – wie von Ausschüssen empfohlen – zustimmen, gilt die neue Entgeltordnung.

Konkret sieht die neue Ordnung Folgendes vor: Ab 1. Juni dieses Jahres sollen die Gebühren für Veranstaltungen steigen. Bislang zahlten die Vereine 13 Cent je Quadratmeter für die Nutzung – und doppelt so viel bei Tanzveranstaltungen – sowie weitere sieben Cent je Quadratmeter für Heizkosten. Hinzu kamen eine Pauschale von zehn Euro für die Müllbeseitigung und die Stromkosten nach Verbrauch.

Heizkosten steigen an

Nun soll es ein pauschales Entgelt pro Halle geben, inklusive Heizung und Müll und laut Stadt nutzerfreundlich und transparent im Internet einsehbar. Lediglich die Stromkosten seien weiterhin verbrauchsabhängig. Zudem müssen die Vereine zusätzliche Kosten für eine eventuelle Küchennutzung zahlen, wenn nicht sie selbst, sondern die Stadt deren Einbau und Unterhalt bezahlt hat. Auch die neue Markolfhalle soll in das System eingegliedert werden.

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Als Grundlage zur Berechnung der Pauschalen hat die Stadt folgende Zahlen genutzt: Der Preis für die Grundmiete liegt weiterhin bei 13 Cent je Quadratmeter. Die Heizkosten steigen allerdings von sieben auf zwölf Cent je Quadratmeter. Zudem werde eine kostenlose Veranstaltung pro Jahr pro Verein in die Förderrichtlinie überführt.

Trainingsgebühren bleiben zunächst gleich

Die Trainingsgebühren sollen hingegen zunächst noch nicht erhöht werden. Ab dem 1. April 2024 seien allerdings auch hier leichte Anpassungen vorgesehen. Und zwar um 2,50 bis sieben Euro pro Trainingsstunde pro Halbjahr – je nach Größe der Halle. Bolzplätze bleiben hingegen weiterhin entgeltfrei.

Ziel der Stadt ist es, so eine fünfprozentige Kostendeckung zu erreichen, damit bei den anstehenden Sanierungen die Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Neue Ordnung wäre einheitlich, digital und transparent

Für die Vereine bedeutet die neue Entgeltordnung die zweite Preiserhöhung innerhalb kurzer Zeit. Denn seit April verlangt die Stadt auf Hallennutzungen auch die Umsatzsteuer von 19 Prozent. Einige Vereine hatten deshalb bereits über finanzielle Schwierigkeiten geklagt und eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge angekündigt.

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Doch die Vereine würden von der neue Entgeltordnung auch profitieren. Denn bislang galten für die Hallen unterschiedliche, teils unübersichtliche Regelungen. Nun werden sie vereinheitlicht und transparenter gemacht, so die Stadt. Denn die Verwaltung möchte auf eine digitale Hallenbuchung und Abrechnung umstellen. Auch die neue Entgeltordnung soll digital hinterlegt werden und den Nutzern und der Verwaltung in Tabellenform zur Verfügung stehen.