Helene Wiegands Wunsch, dass nach ihrem Tod mit ihrem Geld Gutes getan wird, geht in Erfüllung. Die Singenerin ist am 4. Juli des vergangenen Jahres im Alter von 79 Jahren gestorben, hatte keine Nachkommen und einen hohen sechsstelligen Betrag zu vererben. Mit Unterstützung ihres rechtlichen Betreuers und Nachlassverwalters Peter Bensberg und ihrer Vermögensberaterin von der BW-Bank, Elke Redling, hat die 79-Jährige verfügt, dass der Tierschutzverein Singen und das Pflegeheim Haus am Hohentwiel je einen Teilbetrag erben. Er soll in erster Linie für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter verwendet werden. Die Einrichtungen können das Geld nun projektbezogen beim Nachlassverwalter beantragen.

Sie will mit ihrem Geld helfen

Wie Bensberg berichtet, hat Helene Wiegand ihren Mann bei einem Badeunfall verloren, als ihr Sohn im Kleinkindalter war. Sie zog das Kind allein groß und arbeitete im Krankenhaus. Eigentlich war ihr Plan, dem Sohn das Ersparte zu vermachen, doch er starb mit 50 Jahren an einem Schlaganfall. Bensberg war der rechtliche Betreuer ihres Sohnes und wurde dann ihr Betreuer. Mit ihm hat sie frühzeitig ihre Wünsche besprochen. „Sie hat als alleinerziehende Mutter wenig Hilfe erfahren und wollte, dass anderen Menschen mit ihrem Geld geholfen wird“, erklärte Bensberg. Da sie einen Hund hatte, sei ihr auch das Verhältnis von Mensch und Tier wichtig gewesen. Viele ältere Menschen müssten sich von ihrem Tier trennen, weil sie es nicht mehr versorgen können und da sei es wichtig, dass die Tiere gut aufgehoben seien, so ihr Gedanke. Als zweite Einrichtung profitiert das Haus am Hohentwiel, das von den Diakonischen Diensten betrieben wird: Dort wäre sie gern untergebracht worden, wenn sie ins Pflegeheim gekommen wäre. Helene Wiegand wollte, dass es „zusätzliche Zeit für Menschlichkeit in den Heimen“ gebe, so Bensberg.

Überraschung sorgt für Freude

Die beiden Einrichtungen freuen sich sehr über die unerwartete Erbschaft. Sie machten sich schon beim Verkünden der Nachricht Gedanken, wie das Geld sinnvoll und im Sinne der Erblasserin eingesetzt werden könnte. Ein Gedanke war, Mitarbeiterinnen des Tierheims zu qualifizieren, dass sie mit entsprechend ausgebildeten Hunden ins Pflegeheim gehen können und dort den alten Menschen eine Freude machen. Marion Czajor, Vorsitzende des Tierschutzvereins, ist dankbar für die Spende und sagte spontan zu, das Grab der Verstorbenen zum Dank zu besuchen. Außerdem wird der Verein einen Gedenkstein eines Spenders am Tierheim setzen, auf dem der Name von Helene Wiegand und anderen Unterstützern verewigt wird.

Weiterbildung für Betreuungskräfte

Inna Sterk, Pflegedienstleiterin im Haus am Hohentwiel, und Christine Baumgärtner vom Sozialdienst der Diakonischen Dienste hatten sofort einige Ideen, wie das Geld Verwendung finden könnte. „Das ist super“, sagte Baumgärtner hocherfreut zu der Erbschaft. Es gebe einige Möglichkeiten, Betreuungskräfte weiterzubilden und Zusatzqualifikationen zu erwerben. Manche Mitarbeiter benötigten auch einen Sprachkurs. Mit der Erbschaft könnten auch Referenten ins Haus geladen werden, so die Überlegungen.

Glücksfall für Betreuer

Betreuer Peter Bensberg bezeichnete die Tatsache, dass die Erbschaft tatsächlich im Sinne der Verstorbenen eingesetzt werden könne als Glücksfall. „Wann hat man als Betreuer schon einmal die Möglichkeit, die Wünsche des Menschen eins zu eins umzusetzen“, erklärte er. Zwar ist er jetzt im Ruhestand, bei seiner Arbeit versuchte er aber immer zu schauen, was die Menschen brauchen und Lösungen zu finden. Das sei in diesem Fall gelungen. Dem stimmte Vermögensberaterin Elke Redling zu: „Es gibt viele Menschen, die keine Idee haben, was sie mit ihrem Erbe tun sollen, wenn sie keine Nachkommen haben. Dieser Fall zeigt, dass es Möglichkeiten und unbürokratische Lösungen gibt. Man sollte sich frühzeitig mitteilen und austauschen und kann zum Beispiel bei einer Anlage festlegen, wer das Geld bekommt.“