Die Steuerberater sind derzeit vehement gefordert. Sie müssen zahlreiche aufwendige Anträge auf finanzielle Corona-Hilfen von Unternehmen stellen, die schon vor längerer Zeit schließen mussten. „Je länger sie nicht öffnen dürfen, desto explosiver wird die Stimmung bei den Betreibern von Gaststätten, Geschäften und Dienstleistern“, berichtet der Gottmadinger Steuerberater Ralf Rentz.

Bei manchen Unternehmern liegen die Nerven blank

Während viele Unternehmen verzweifelt auf zugesagte finanzielle Hilfen warten, droht manches dicke oder gute Ende frühestens am Schluss des Jahres 2021. „Erst dann können die erhaltenen Summen und die Einnahmen miteinander verrechnet werden. Das ist genauso komplex wie das Prozedere der finanziellen Unterstützung selbst“, erklärt Rentz. „Aggressionen stauen sich auf. Das ist deutlich spürbar. Es gibt viele Unternehmer, die dringend auf das Geld angewiesen sind. Auch Beschäftigte warten auf ihr Gehalt. Gerade jüngere, die ihre berufliche Existenz aufbauen. Zusätzliche Belastungen in der Familie, wie Homeschooling und Homeoffice, können schon dafür sorgen, dass bei manchen die Nerven blank liegen“, zeigt Rentz auf.

Steuerberater Ralf Renz aus Gottmadingen: „Die Nerven liegen bei manchen Unternehmern blank. Wut und Aggression steigen, je länger ...
Steuerberater Ralf Renz aus Gottmadingen: „Die Nerven liegen bei manchen Unternehmern blank. Wut und Aggression steigen, je länger die Zahlungen ausbleiben.“ | Bild: Bittlingmaier, Albert

„Die Verfahren sind sehr komplex und teils heikel. Die Hilfsprogramme überschneiden sich teilweise. Und es gibt immer mehr Mischbetriebe, wie zum Beispiel als Kombination von Handel und Gaststätte. Zudem haben viele Unternehmen eine völlig unterschiedliche Kostenstruktur“, erklärt er.

„Mancher Betrieb hat kaum Personalkosten, weil er nur von einer Person mit Unterstützung von wenigen Hilfskräften geführt wird. Der hat aber genauso Anspruch auf 75 Prozent des im jeweiligen Monat des Vorjahrs erzielten Umsatzes wie ein Unternehmen, das teure Pacht, einen hohen Wareneinsatz und mehrere Beschäftigte bezahlen muss. Das hat die Politik nicht schlüssig durchdacht“, sagt Rentz.

Genügsame Künstler

„Eine völlig gegensätzliche Stimmung herrscht in der Künstler- und Veranstaltungsbranche“, berichtet der Steuerberater. Er ist selbst seit Langem als Musiker mit Bands unterwegs und hat daher viele Kontakte in diesem Metier. „Etliche Bekannte wollen keine Hilfsgelder beantragen, obwohl sie Anspruch darauf hätten. Sie schlagen sich anderweitig durch. Manche nehmen Mini-Jobs an“, sagt Rentz. Künstler seien halt auch Lebenskünstler, sagt er süffisant.

Steuerberater und Anwälte sind gefragt

„Die Corona-Soforthilfen im Frühjahr sind schnell geflossen. Es ging dabei um Beträge von 9000, 15.000 und 30.000 Euro – je nach Größe der Betriebe. Die Anträge konnten auch unbürokratisch ohne fachliche Hilfe gestellt werden“, schildert Matthias Denzel vom Singener Steuerberatungsbüro Spitznagel und Partner.

Steuerberater Matthias Denzel aus Singen: „Viele Geschäfte haben Zahlungsschwierigkeiten, weil ihnen das zugesagte ...
Steuerberater Matthias Denzel aus Singen: „Viele Geschäfte haben Zahlungsschwierigkeiten, weil ihnen das zugesagte Überbrückungsgeld noch fehlt.“ | Bild: Bittlingmaier, Albert

„Die weiteren Programme Überbrückungshilfe I und II konnten nur noch mit Hilfe von Steuerberatern oder Anwälten abgerufen werden. Dadurch sollen Betrügereien verhindert werden. Zudem sind die Programme und die Anträge viel komplexer“, verrät Denzel.

Geschäfte können noch keine Anträge stellen

„Das Geld kam größtenteils nur zögerlich an. Auch durch verschiedene Zuständigkeiten bei der Bearbeitung der Anträge, wie Bund und Landesbank“, sagt Denzel. „Verzögerungen führten auch dazu, dass Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten gerieten“, betont Denzel.

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Anträge für das Überbrückungsgeld III, das Geschäfte erhalten, die ab dem 16. Dezember schließen mussten, könnten noch gar nicht gestellt werden, weil Richtlinien und Formulare ausstünden. Das bringe gerade die Betreiber der vielen Einzelhandelsgeschäfte in die Bredouille.

Nur 20 Prozent bearbeitet

Von den Anträgen für das Überbrückungsgeld II seien gerade mal um die 20 Prozent bearbeitet. Bei den beantragten Finanzhilfen der 70 Mandanten gehe es insgesamt um eine Summe von mehreren Millionen Euro.

„Viele Betreiber von Geschäften warten auf zugesagtes Geld, das sie dringend zur Überbrückung benötigen. Manche geraten in große finanzielle Not, wenn sie nicht einmal Abschlagszahlungen erhalten. Die Politik lässt sie im Stich“, sagt Hans Wöhrle, Vorsitzender des Singener Einzelhandelsverbandes.

Unterschiedliche Bedingungen für Einkaufsmärkte und Einzelhandelsgeschäfte

  • Supermärkte mit vielfältigen Waren: Supermärkte dürfen weiter öffnen. Ihre Betreiber müssen daher keine finanzielle Unterstützung beantragen. Sie bieten auch vielerorts Waren an, die auch Einzelhändler im Sortiment haben, die aber schließen mussten. „Hierbei handelt es sich bei allem Verständnis für Betreiber und Kunden der Supermärkte um Wettbewerbsverzerrung“, erklärt Hans Wöhrle, Vorsitzender des Singener Einzelhandelsverbandes. Es werde mit zweierlei Maß gemessen. Dies prangert auch Sabine Seidl von Garten Weggler in Singen in einem offenen Brief an. „Am Eingang von mit vielen Menschen bevölkerten Supermärkten wird man massenhaft von blühenden Blumen und Pflanzen empfangen, im Angebot sind Sportartikel, Kleidung, Büroausstattung, Lampen, Bettwäsche, Handtücher, Kuscheldecken, Teppiche, Bürobedarf, Kinderbücher, Schuhe, Taschen und vieles mehr“, listet Seidl auf. Was nicht zu bekommen sei, könne über den Internet-Handel bestellt werden.
  • Was alles fehlt: „Da ist die Gärtnerei, das Einrichtungshaus, der Modeladen um die Ecke, das Sportgeschäft, der Schuhladen, die Geschenke-Boutique, der Spielzeugladen, das Elektrogeschäft, der Heimwerkerladen, die Parfümerie, der Friseur, die Restaurants, einfach der komplette Einzelhandel. Teils von Inhabern geführt mit viel Einsatz und Leidenschaft“, so Sabine Seidl. „All die würden sicher auch gerne ihre Waren verkaufen, mit Hygienekonzepten und Abstand, und ihre Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit schicken müssen.“
  • Geschäfte leisten Vorkasse: „Was viele übersehen, ist, dass all die Artikel, die in den Einzelhandelsgeschäften verkauft werden, eine Orderzeit haben. Das heißt, die Geschäfte haben nach der letzten Saison vor der Corona-Krise geordert und bekommen jetzt ihre Waren, die auch bezahlt werden müssen beziehungsweise bereits in Vorkasse abgebucht wurden“, sagt Sabine Seidl. Zum Glück dürfe Click & Collect (Bestell- und Abholservice) angeboten werden. Sabine Seidl wirbt dafür, den Einzelhandel vor Ort zu unterstützen. Andernfalls befürchtet sie den „leisen Tod“ der Geschäfte der Innenstädte. Es drohe der Wegfall vieler Ausbildungs- und Arbeitsplätze. (bit)