Die Stadt Singen greift als Reaktion auf die Massenschlägerei am 29. März in der Innenstadt zu einer drastischen Maßnahme. Sie hat laut einer Pressemitteilung aufgrund mehrerer gewaltsamer Vorfälle mit drei syrischen Familien im Stadtgebiet gegen 27 Personen ein Aufenthaltsverbot und ein Waffenverbot ausgesprochen.

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Am Nachmittag des 29. März kam es in der Innenstadt zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen 20 bis 30 jungen Männern der Familien mit mehreren Verletzten. Die Polizei war mit einem Großaufgebot angerückt, sperrte Straßen ab und konnte die Beteiligten festnehmen, nachdem sie zunächst geflüchtet waren. OB Bernd Häusler hatte sich nach dem Vorfall für eine Videoüberwachung in der Innenstadt ausgesprochen.

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Das nun erlassene Verbot gelte bis 28. Juli für große Teile der Innenstadt in der Zeit von Montag bis Samstag zwischen 13 und 21 Uhr. Die Bereitschaftspolizei habe das Verbot den Betreffenden persönlich überreicht. Wenn sie das Verbot missachteten, müssten sie damit rechnen, in Gewahrsam genommen zu werden. In Ausnahmen, zum Beispiel für einen Arztbesuch, dürften die Personen mit einer Genehmigung der städtischen Abteilung Sicherheit und Ordnung die Innenstadt betreten. Das Verbot für die Großfamilien sei ausgesprochen worden, weil präventive Maßnahmen der Polizei nicht gefruchtet hatten, so die Pressestelle der Stadt. Es diene dazu, die Betreffenden von weiteren Straftaten abzuhalten.

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Mit der Maßnahme will die Stadtverwaltung ein deutliches Zeichen setzen, dass sie ein solches Verhalten nicht duldet. „Wir hoffen, den jungen Männern und ihren Familien klarzumachen, dass wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um weitere Vorfälle zu verhindern“, erklärte OB Bernd Häusler. Für ihren Einsatz dankt der OB der Bereitschaftspolizei, die das Verbot kontrollieren wird, und dem Kommunalen Ordnungsdienst.

Warum die Befristung?

Ein solches Aufenthaltsverbot ist laut Marcus Berger, Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung, nichts Neues. Es sei in der Vergangenheit im Rahmen des Stadtfestes gegen Personen ausgesprochen worden, die in den Vorjahren auffällig geworden waren. Ein Aufenthaltsverbot dürfe laut Berger nur befristet ausgesprochen werden und sei mit der Polizei so abgesprochen worden, deshalb laufe es bis 28. Juli. Danach werde die Lage gemeinsam wieder bewertet und gegebenenfalls eine Verlängerung ausgesprochen, so Berger.

Maßnahme nur eine von Vielen

Für Marcel Da Rin von der Singener Kriminalprävention ergibt die Maßnahme eines Aufenthaltsverbots Sinn. Es sei richtig, die Betreffenden von dem Ort fernzuhalten, an dem sie gewalttätig geworden seien. Diese Maßnahme sei aber nur eine von vielen, mit denen die Kriminalprävention tätig wird und auch in Zukunft in Bezug auf die drei syrischen Familien tätig werden will.