Es hat großes Aufsehen erregt, als es kurz vor Weihnachten 2023 in einer Flüchtlingsunterkunft in Steißlingen zur Tragödie kam. Nach einem Streit soll ein 61-Jähriger einen 53-Jährigen mit einem Küchenmesser erstochen und dadurch getötet haben, so liest es sich in einer Pressemitteilung von Polizeipräsidium und Staatsanwaltschaft Konstanz von damals. Demnach haben die beiden Männer vor dem Streit miteinander Alkohol getrunken. Nun ist die juristische Aufarbeitung abgeschlossen.

Der Täter wurde zwar bestraft – aber nicht für die Tötung, die die Strafverfolger ihm zur Last legten. Dies gibt Andreas Mathy, Staatsanwalt und Pressesprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft, auf Anfrage bekannt. „Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Mann in Notwehr handelte“, so Mathy. Daher sei der Haftbefehl aufgehoben worden.

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Der Täter sei vom Opfer der Messerstecherei schon im Vorfeld der Tat immer wieder schikaniert worden, schildert Mathy nun erneut. Das habe der Beschuldigte selbst den Ermittlern so berichtet und es sei durch Zeugen bestätigt worden. Zeugen für die eigentliche Tat gebe es indes nicht, die beiden Männer waren zum fraglichen Zeitpunkt offenbar allein im Raum. Bereits im März hatte Mathy gesagt, dass der Beschuldigte nicht mehr in Haft, sondern auf freiem Fuß sei.

Es gibt trotzdem eine Strafe für den Täter

Was damals aber noch nicht bekannt war: Eine Strafe erhält der Mann trotzdem. Und zwar wegen unterlassener Hilfeleistung. Denn selbst wenn man in Notwehr gehandelt habe, müsse man doch erkennen, dass man die andere Person schwer verletzt habe. Und dann müsse man eben helfen und im Idealfall einen Krankenwagen holen.

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Das habe der Mann allerdings nicht getan. Daher habe die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen unterlassener Hilfeleistung beantragt, den das Amtsgericht Singen auch erlassen habe. Inzwischen sei dieser Strafbefehl rechtskräftig. Das Strafmaß beträgt laut Mathy zwölf Monate Freiheitsstrafe, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.

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