Das Amtsgericht Stockach hat einen 54 Jahre alten Mann aus dem Raum Stockach zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft soll er mit 2,74 Promille Alkohol im Blut im Januar 2020 in der Goethestraße mit seinem Wagen gegen eine geöffnete Fahrzeugtür eines anderen Autos gefahren sein. Dessen Fahrerin habe bereits ein Bein außerhalb ihres Autos gehabt und eine Quetschung des Oberschenkels erlitten. Außerdem seien 1500 Euro Schaden entstanden. Nachdem Unfall sei der Angeklagte einfach davongefahren.
Die Anklage lautete gemäß Paragraf 315c Strafgesetzbuch (StGB) auf Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung (Paragraf 229 StGB) sowie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Paragraf 142 StGB).
Schicksalsschlag beim Angeklagten
Der Angeklagte in der Verhandlung sagte aus, dass er kein Alkoholiker sei und sehr wenig trinke. Zuletzt habe er vor dem Unfall getrunken: „Meine Frau hat mir am Tag zuvor erzählt, dass bei ihr Krebs diagnostiziert wurde. Ich war an diesem Tag traurig und schockiert und hatte sehr viel getrunken.“
Zum Unfallhergang gab er an, dass es beim Einparken passiert sei. „Nach dem Unfall hat mich die Mutter der Geschädigten angeschrien, was das sollte. Warum ich damals weggefahren bin, verstehe ich jetzt auch nicht“, erzählte der Angeklagte.
Kein andauerndes Alkoholproblem
Als die Staatsanwältin fragte, ob er auch direkt vor seiner Autofahrt Alkohol getrunken habe, bestätigte er dies: „Ich musste eigentlich zu Hause bleiben. Weiß nicht, warum ich trotzdem losgefahren bin.“ Auf eine Frage von Richterin Julia Elsner sagte, dass er früher mehr Alkohol getrunken habe. „Alkohol war für mich aber nie ein Problem“, betonte er.
Sein Verteidiger legte zur Bestätigung seiner Aussage ein ärztliches Attest und ein Gutachten einer Ärztin vor, das bestätigte, dass er keine Alkoholsucht hat: „Wir machen das nicht zum Mitleid erregen, sondern, weil mein Mandant einen Fahrer zurzeit benötigt“, so der Verteidiger.
Staatsanwaltschaft will 1350 Euro Strafe
Die Staatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer, dass es letztendlich nur noch um die Höhe des Strafmaßes gehe. „Ich möchte nur erwähnen, dass die Geschädigte zum Unfallzeitpunkt im neunten Monat schwanger war und das Bein eingeklemmt hatte. Das hätte anders ausgehen können“, sagte sie. Trotz Gutachten bemerkte sie: „Nichtsdestotrotz können Sie trinken, sonst käme ein Wert von 2,74 Promille nicht zustande und Sie haben ganz klar gezeigt, dass Sie nicht fähig sind, ein Fahrzeug zu führen. Sie beantragte daher, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro (1350 Euro) und hielt eine Führerschein-Sperre von weiteren 13 Monaten für angemessen.
Da der Angeklagte Corona-bedingt weniger Einkommen habe, hielt der Verteidiger „allerhöchstens“ für den Tagessatz zehn Euro angemessen und beantragte dazu eine Geldstrafe zu 70 Tagessätzen zu je zehn Euro (700 Euro).
Wie die Richterin das Urteil begründet
„Ich gebe zu, dass ich schuldig bin und möchte um Verständnis bitten, dass das der Situation geschuldet war, sonst wäre das nicht passiert“, sagte der Angeklagte im letzten Wort, bevor sich die Richterin sich zur Urteilsfindung zurückzog. Dieses lautete 80 Tagessätze zu je zehn Euro (800 Euro) und eine Führerschein-Sperre von 13 Monaten.
Der Angeklagte habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, begründete sie. Zu Gunsten des Angeklagten wertete sie, dass er zuvor noch nicht in Erscheinung getreten war. Es habe aber mehrere Möglichkeiten gegeben, um die Fahrt zu beenden.