Lange ist es ruhig gewesen um das umstrittene Bauprojekt, das an der Goethestraße auf dem ehemaligen Telekom-Areal geplant ist. Nun musste sich der Gemeinderat allerdings mit einer ersten Änderung des Bebauungsplans auseinandersetzen, da die Planungen inzwischen genauere Formen angenommen haben. Andreas Gorgol vom Ingenieurbüro Gförer stellte den Stadträten den neuesten Stand vor, der in erster Linie den nord-östlichen Teil des Telekom-Areals sowie den mittleren Bereich des Areals zwischen dem bestehenden Gebäude und dem derzeitigen Parkplatz betrifft. „Wir haben eine geänderte Erschließungssituation für die Tiefgarage sowie eine aktualisierte Hochbauplanung“, erklärte Gorgol.
Drei statt zwei Stadtvillen
Doch was bedeutet das nun für das Projekt? Am umstrittensten Teil, dem sechsstöckigen Turm am Linde-Kreisel mit dem vierstöckigen Gebäude entlang der Straße, hat sich nichts geändert. Es bleibt bei den vorgeschriebenen Höhen von 20 Metern für den Turm und 14 Metern für das Gebäude an der Straße, die der Gemeinderat als Kompromiss beschlossen hatte.
Die auffälligste Abweichung zum bestehenden Bebauungsplan betrifft die beiden Stadtvillen, die im hinteren Bereich des Areals geplant waren. Hier waren bislang ein etwas größeres und ein etwas kleineres Baufenster für die beiden Häuser vorgesehen. Die neuesten Planungen sehen aber statt der zwei unterschiedlich großen Häuser drei in etwa gleich große Baukörper vor. „Insgesamt haben sich die Grund- und Geschossflächen dadurch aber nicht verändert“, so Gorgol.
Doch sei durch die Aufteilung auf drei einzelne Baukörper in diesem Bereich eine Anpassung erforderlich geworden, erläuterte Bürgermeister Rainer Stolz. Die Höhen bleiben bei 12,50 Meter, aber der Bezugspunkt der Messung verändere sich und Werte müsste daher angepasst werden, um die Höhe einhalten zu können.
Gemeinderat gibt bei Stellplätzen nicht nach
Der Gemeinderat stimmte dieser Anpassung einstimmig zu. Roland Fiedler (Freie Wähler) merkte allerdings an, dass zusätzliche 1,50 Meter an Höhe, die für Aufbauten, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen, erlaubt wären, dann nicht mehr ausgeschöpft werden sollten. „Photovoltaikanlagen können heute nahezu flach montiert werden. Das sollten wir auch festlegen“, betonte er. Sonstige technische Anlagen auf den Flachdächern sollten möglichst in die Gebäudemitte gerückt werden.
Auch zu den Gebäuden direkt an der Goethestraße hatte Fiedler noch eine Anmerkung: Bei diesen soll das oberste Stockwerk als Staffelgeschoss ausgeführt werden. Das bedeutet, dass es ringsum um 1,5 Meter nach innen gerückt wird, damit die Fassade insgesamt weniger wuchtig wirkt. Der hier vorgesehene, transparente Schallschutz an der Außenfassade solle keinen massiven Abschluss nach oben hin bekommen, da es ansonsten wie ein Vollgeschoss wirke, betonte er.
Keine Zugeständnisse machte der Gemeinderat beim Schlüssel für die Parkplätze. Der bestehende Bebauungsplan sieht vor, dass für jede Wohnung mit einer Größe von unter 50 Quadratmetern ein Stellplatz nachgewiesen werden muss. Für Wohnungen zwischen 50 und 80 Quadratmetern müssen 1,5 Parkplätze nachgewiesen werden und für Wohnungen mit mehr als 80 Quadratmetern zwei Stellplätze.
Ansinnen der Planer war, die entsprechenden Größen auf 60 beziehungsweise 90 Quadratmeter zu erhöhen. Das wurde vom Gemeinderat nicht genehmigt. „Der neue Stellplatzschlüssel würde zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Wir sollten deshalb den ursprünglichen Schlüssel beibehalten“, betonte Christoph Stetter (CDU).
Baubeginn eventuell im Herbst
Hans-Peter Betz von der Betz Baupartner Beteiligungen GmbH, die Bauherr bei diesem Projekt ist, zeigte sich auf Nachfrage des SÜDKURIER optimistisch, dass das Projekt nun zügig vorangehen könne. „Den einstimmigen Ratsbeschluss zugunsten der Änderung werten wir als starkes Signal für eine rasche Umsetzung der Bebauungsplanänderung“, betont er.
Wenn alles gut läuft, will das Unternehmen im Sommer mit der Vermarktung und im Herbst mit dem Bau beginnen. Der Entwurf der Änderungssatzung samt Planzeichnung wird nun öffentlich ausgelegt, parallel hierzu soll die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Anmerkung der Reaktion: Im Absatz mit den Gebäudehöhen wurden Zahlen herausgenommen und ein Fehler korrigiert.