Man kennt das ja – vor Gericht gehören Zeugen zur Tagesordnung. Bei jedem Verfahren, das etwas auf sich hält, gibt es sie, um zu klären, was vorgefallen ist. Die Verhandlung des Stockacher Narrengerichts gegen Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundesvorsitzende der CDU und diesjährige Beklagte in Stockach, kommt allerdings ohne Zeugen aus. Was ist da los? Zum Beispiel könnte es sein, dass die Vorwürfe gegen die Beklagte einfach nicht wichtig genug sind, um eine richtige Beweisaufnahme mitsamt Zeugen zu brauchen. Oder, im Gegenteil: Es könnte sein, dass sich beide Seiten, Fürsprech und Kläger, ihrer Sache so sicher sind, dass sie keinen Zeugen zu brauchen glauben. Oder die Beklagte ist von selbst so gewieft, dass ein Zeuge im Kampf gegen die Weinstrafe unnötig ist. Immerhin ist AKK – so das Kürzel, unter dem sie bekannt ist – ausgebildete Juristin und war sogar einmal Justizministerin im Saarland. Oder die Gerichtsnarren sind so gewieft, dass sie keine Zeugen im Kampf für eine Weinstrafe brauchen.
Es könnte aber auch sein, dass sich niemand gefunden hat, der als Zeuge mit AKK auf die Bühne gehen will. Ausgerechnet mit der Chefin der größten Partei Deutschlands. Mit einer Frau, die – die Spatzen pfeifen es von den Dächern – gute Chancen hat, die nächste Bundeskanzlerin zu werden. Wer weiß, woran sie sich noch erinnert, von damals im Jahr 2019 in Stockach, wenn man sich, wie so oft im Leben, zweimal begegnet. Wenn die Sache in Stockach blöd läuft, könnten bei AKK ja ungute Erinnerungen hängen bleiben. Doch wie man auch spekuliert: Eine Antwort gibt es erst in der Verhandlung.