Ihren sechsten Geburtstag wird ein Mädchen aus dem Raum Stockach nie vergessen, allerdings aus einem traurigen Grund. Ab diesem Tag missbrauchte ihr Patenonkel sie. Drei Jahre lang sollte das so gehen – meist in der Wohnung der Mutter, zu der der damals 32-Jährige einen eigenen Schlüssel besaß. Erst als das Mädchen einer Freundin von dem Geheimnis erzählte, kam nach und nach das dunkle Geheimnis ans Tageslicht.

„Ersatz-Vater“ genoss das Vertrauen der Mutter

Von klein auf betreute der „Ersatz-Vater“ die Kinder, genoss als „der beste Freund der Familie“ das volle Vertrauen der alleinerziehenden Mutter. Doch dieses Vertrauen nutzte der damals 32-Jährige aus. Drei Jahre lang nahm er an dem Mädchen sexuelle Handlungen vor oder zwang es, diese an ihm auszuführen, wie der SÜDKURIER damals berichtete.

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Doch irgendwann konnte das Mädchen das Geheimnis nicht mehr aushalten. Im Sommer 2009 erzählte die damals Neunjährige ihrer besten Freundin von den Vorfällen. Obwohl sich die Freundin zu strengstem Stillschweigen verpflichtet hatte, erzählte sie alles der Mutter des missbrauchten Mädchens.

„Wie so oft in solchen Fällen mochte zunächst keiner wirklich glauben, was passiert war“, hieß es in der damaligen SÜDKURIER-Berichterstattung des Gerichtsprozesses. Das missbrauchte Mädchen habe ihre Mutter gebeten, den Patenonkel nicht anzuzeigen. So vergingen zwei weitere Monate, bis schließlich eine Ärztin, die die Tochter untersuchte, die Polizei verständigte.

Angeklagter versucht, Schuld abzuwenden

Vor Gericht allerdings bestritt der angeklagte 32-Jährige alle Vorwürfe. Er versuchte sogar, die Schuld auf einen Jugendlichen aus der Nachbarschaft zu schieben, den er beschuldigte.

Zudem versuchten der Angeklagte und sein Verteidiger, die Glaubwürdigkeit der Neunjährigen zu erschüttern. Vor Gericht wurde die Neunjährige damals unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Für eine Psychologin, die ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt hatte, sprach zwar vieles dafür, dass das Mädchen wahre Vorfälle geschildert hatte. Sie konnte trotzdem keine eindeutig positive Aussage zur Glaubwürdigkeit der kleinen Hauptbelastungszeugin zu machen. „In diesem Fall ist die Grenze der aussagepsychologischen Zuverlässigkeit erreicht“, so die Psychologin.

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Für den Richter steht das Urteil fest

Doch für den Richter stand nach dreitägiger Beweisaufnahme fest, dass der Angeklagte sein Patenkind insgesamt siebenmal sexuell missbraucht hatte. Außerdem habe er das Mädchen und ihren ein Jahr älteren Bruder genötigt, mit ihm einen Pornofilm auf DVD anzusehen.

Allein zwei Monate Haft sprach das Gericht zudem für den Besitz und die Verbreitung kinderpornografischen Materials aus. Auf dem Computer des Mannes konnten 900 kinderpornografische Darstellungen und mehr als 300 Textdateien sichergestellt werden, in denen sexueller Kindesmissbrauch beschrieben wurde.

Schließlich wurde der Mann vom Landgericht Konstanz zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.