Sollen der Freien Waldorfschule Wahlwies weiterhin zwei Grundstücke zur Verfügung stehen, die im Bebauungsplan Freie Waldorfschule aus dem Jahr 1986 als Sondergebiet ausgewiesen sind und auf denen daher nur Bauten erlaubt sind, die der Schule dienen? Oder soll diese Reservierung aufgehoben werden? Mit diesen Fragen musste sich der Stockacher Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung auseinander setzen.

Wie Bürgermeister Rainer Stolz berichtete, habe die Stadt einen Antrag des Anwalts der Eigentümer erhalten, die Reservierung der Fläche für schulische Zwecke im Bebauungsplan aufzuheben. Der Schulverein dagegen hat laut der Sitzungsvorlage Interesse daran, die Grundstücke zu erwerben – allerdings habe man sich bisher mit den Eigentümern nicht auf einen Kaufpreis einigen können.

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Grundstücke sollen nicht anderweitig verkauft werden

Damit die Grundstücke nicht anderweitig veräußert werden können, hatte die Freie Waldorfschule darum gebeten, die Flurstücke dauerhaft als Gemeindebedarfsfläche auszuweisen. Der Schulverein arbeite weiter an einer Vereinbarung über den Kaufpreis, genutzt werden sollen die Grundstücke als Erweiterungsflächen. Unter anderem plant die Waldorfschule eine Parkplatzverlängerung, zudem habe die Einrichtung seit Jahren einen starken Überhang an Schulanmeldungen, Anfragen müssten daher regelmäßig abgewiesen werden.

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Auch Rainer Stolz sagte, die Flächen neben der Waldorfschule würden von dieser benötigt werden. Die Schule habe einen größeren Einzugsbereich als nur Wahlwies selbst und es fehle an alternativen Flächen um die Schule herum. „Es steht für mich eigentlich außer Frage, dass die Festsetzung im Bebauungsplan ihre Berechtigung hat“, so der Bürgermeister. Auch Karl-Hermann Rist (Grüne) betonte, die Waldorfschule habe sich in den vergangenen Jahren deutlich entwickelt, die Möglichkeiten für Erweiterungen seien jetzt ausgeschöpft. Der Gemeinderat stimmte nicht für eine Änderung des Bebauungsplans.