Wer wird der Nachfolger des Stockacher Bürgermeisters Rainer Stolz? Die Antwort gibt es zwar erst bei der Wahl am 15. Oktober oder einem zweiten Wahlgang, doch das aktive Suchen und Finden von geeigneten Kandidaten läuft bereits. Die Bewerbungsfrist startet am Samstag, 24. Juni, aber die Stadtverwaltung hat kürzlich bereits eine Annonce auf ihrer Internetseite und im Staatsanzeiger veröffentlicht.

„Mit dieser Imageanzeige möchten wir alle am Bürgermeisteramt interessierten Menschen ansprechen und Sie auf eine wunderbare Stadt in Bodenseenähe aufmerksam machen“, heißt es im Text.

Rainer Stolz erklärt im Gespräch mit dem SÜDKURIER, er habe bis zum Wochenende bereits sechs bis sieben Nachrichten von Leuten erhalten, die sich nach den Aufgaben eines Bürgermeisters und dem Bewerbungsablauf erkundigt haben. Alleine am Montagmorgen habe er vier neue E-Mail von Interessenten in seinem Postfach gehabt. Somit haben sich inzwischen mehr als zehn Personen gemeldet. Am Montagmorgen sagte Stolz zudem, er werde am Tag noch jemanden für ein Gespräch treffen.

„Bild“-Zeitung unterschlägt ein wichtiges Detail

Das große Interesse könnte auch an einem Artikel in Deutschlands größter Boulevard-Zeitung liegen, denn die ‚Bild‘ hat sich am Wochenende mit der Wahl in Stockach befasst und mit Stolz gesprochen. Dabei unterschlägt sie allerdings, dass die Bewerbungsfrist noch gar nicht läuft. Sie erweckt mit der Überschrift „Warum meldet sich keiner für diesen 9000-Euro-Job?“ und der Aussage, dass es noch keinen Kandidaten gebe, den Eindruck, es mangle derzeit an Bewerbern für den Posten.

Dabei stellt der „Bild“-Journalist auch fest: Am Geld könne es kaum liegen, schließlich stehe dem zukünftigen Bürgermeister mit Besoldungsstufe B3 ein Verdienst von 8955,70 Euro pro Monat zu, plus Dienstwagen und Aufwandsentschädigungen für Aufsichtsrats-Posten.

Das Rathaus Stockach im Januar 2022.
Das Rathaus Stockach im Januar 2022. | Bild: Gerhard Plessing

Die Bewerbungsfrist beginnt erst am 24. Juni

Die Personen, die Stolz bisher kontaktiert haben, seien hauptsächlich aus der freien Wirtschaft und noch keine potenziellen Bewerber mit Verwaltungserfahrung, so Stolz zum SÜDKURIER. Der 67-Jährige glaube, die Personen mit Erfahrung hätten im Blick, wann die tatsächliche Bewerbungsfrist beginnt. Die Frist, die vom 24. Juni bis zum 18. September dauert, war in der Anzeige nicht genannt.

Die Annonce solle ein Gedankenanstoß sein. „Die Leute sollen sich frühzeitig damit auseinandersetzen und ein Bild davon machen“, so Stolz. Interessenten könnten sich dann auch bereits mit der Stadt vertraut machen oder Gemeinderatssitzungen besuchen. Er selbst habe vor seiner ersten Wahl zum Bürgermeister in Stockach im Jahr 1993 auch im Staatsanzeiger die Ausschreibung gesehen und sich mit Vorlauf Gedanken über die Bewerbung gemacht.

Genug Vorlauf und Zeit zu überlegen

Und war auch die Sorge ein Grund, dass es wie in anderen Orten an Kandidaten mangeln könnte? Stolz verneint dies ganz klar. Er betont, es gehe wirklich nur darum, dass mögliche Kandidaten sich schon mit der Wahl und den Anforderungen an den Bürgermeister einer so großen Stadt auseinander setzen können.

„Wir brauchen geeignete Kandidaten, die sich mit der Stadt beschäftigen und Perspektiven bieten“, sagt er. Sein Nachfolger müsse Grunderfahrung mitbringen. Daher sei es auch vollkommen in Ordnung, wenn sich jemand nach einem Gespräch gegen die Abgabe einer Bewerbung entscheide. Ein Wahlkampf sei auch eine Kostenfrage, so Stolz.

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Fristanfang und -ende fallen übrigens jeweils auf ein besonderes Datum. Am Samstag, 24. Juni, ist das Straßenfest des Stadtfests Schweizer Feiertag, und am Montag, 18. September, hat Rainer Stolz Geburtstag. Beides sei Zufall, sagt er. Bei der Festlegung der Dauer sei das Bestreben gewesen, den Bewerbern viel Zeit zu geben, um sich einen so großen Schritt zu überlegen.

Stichwahl statt Neuwahl, falls zweiter Wahlgang kommt

Bei der Wahl am 15. Oktober gilt das neue Gesetz, nach dem es im Falle eines zweiten Wahlgangs eine Stichwahl und keine Neuwahl gibt. Dies bedeutet, dass die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen im ersten Wahlgang in die Stichwahl gehen würden, aber keine neue Bewerber dazukommen könnten. Diese Regelung gilt laut Stolz im Herbst für alle drei Wahlen in der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, also auch Hohenfels und Eigeltingen.