Trotz Gegenverkehr hat ein 61-jähriger Berufskraftfahrer mit seinem 25 Tonnen schweren Sattelzug mit Anlieger auf der Bundesstraße 313 bei Inzigkofen ein vor ihm fahrendes Auto und einen Lastzug überholt. Weil der entgegenkommende Autofahrer sein Fahrzeug nach rechts in die Böschung lenkte, konnte er einen Frontalzusammenstoß vermeiden. Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen verurteilte Richterin Nadine Zieher vom Amtsgericht Sigmaringen den 61-Jährigen jetzt zu einer Geldstrafe von 1500 Euro.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 61-jährigen Mann vor, am 21. Juli 2016 gegen 20.45 Uhr bei seinem gewagten Überholmanöver bei Inzigkofen rücksichtslos und grob fahrlässig gehandelt zu haben. Er habe sich damit als ungeeignet für das Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen, folgert die Staatsanwaltschaft daraus. Der Angeklagte schilderte vor Gericht: "Ich wollte das vor mir fahrende Auto überholen. Da nur wenig Platz zwischen dem Auto und dem davor fahrenden Tanklastwagen war, habe ich mich entschieden, beide Fahrzeuge zu überholen." Erst als er gerade auf der Höhe des Tanklastzugs gewesen sei, habe er das entgegenkommende Auto bemerkt. Im Rückspiegel habe er dann gesehen, dass das Fahrzeug rechts neben der Fahrbahn in der Böschung zum Stehen gekommen war. Daraufhin habe er sofort angehalten und sich bei den Fahrzeuginsassen erkundigt, ob sie verletzt seien, und sich auch entschuldigt.
Der 24-jährige Autofahrer sagte als Zeuge aus, dass alles sehr schnell gegangen sei: "Als ich gesehen habe, da überholt ein Lastwagen einen anderen Lastwagen, ist mir nichts anderes mehr übrig geblieben, als mein Auto nach rechts in die Böschung zu lenken." Er selbst habe dabei ein Schleudertrauma erlitten, seine beiden Mitfahrerinnen seien leicht verletzt und mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht worden.
Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft stand der Sachverhalt fest. Der Angeklagte habe sehen müssen, dass er mit seinem 25 Tonnen schweren Lastwagen keine Fahrzeugkolonne überholen kann, zumal an dieser Stelle eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Stundenkilometer bestand. Eine Geldstrafe von 600 Euro und einen Führerscheinentzug von vier Monaten hielt sie für angebracht.
Sein Mandant habe die ganze Situation falsch eingeschätzt, kam der Verteidiger des Angeklagten zum Schluss. Da sein Mandant als Berufskraftfahrer auf den Führerschein angewiesen und seit dieser Zeit arbeitslos sei, beantragte er nur eine Geldstrafe.
Der Angeklagte habe zwar keine Möglichkeit gehabt, den Überholvorgang abzubrechen, dennoch liege eine grobe Verkehrswidrigkeit sowie fahrlässige Verkehrsgefährdung vor, erklärte Richterin Nadine Zieher am Ende der Verhandlung. Dabei seien Menschen nicht nur gefährdet, sondern auch verletzt worden. Neben einer Geldstrafe von 1500 Euro sprach die Richterin ein Fahrverbot von drei Monaten aus.