Die Sanierung der teilweise desolaten Kanalrohre in Engelswies und Vilsingen wird in den kommenden Jahren zu einem finanziellen Kraftakt für die Gemeinde werden. In beiden Teilorten sind für die Beseitigung der Schäden an den Rohren rund 1,5 Millionen Euro erforderlich. Diese Zahl nannte im Rahmen der jüngsten Gemeinderatssitzung Andreas Stauß vom Sigmaringer Ingenieurbüro Kovacic.

Der Kanalfachmann stellte die Ergebnisse der Wiederholungsprüfung der Leitungsnetze in Inzigkofen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung vor. Bereits im Herbst 2015 hatte sich der Rat mit dem Ergebnis der Wiederholungsprüfung in Engelswies beschäftigt. Das besonders stark beschädigte Kanalstück in der Untertalstraße wurde bereits im vergangenen Jahr für 158 000 Euro erneuert.

Die Abwasserkanäle in Vilsingen erreichen eine Gesamtlänge von rund neun Kilometern. Sie wurden in den Jahren zwischen 1960 und 2013 verlegt.

Bei der alle zehn bis 15 Jahre vorgeschriebenen Nachkontrolle der Eigenkontrollverordnung wurden in Vilsingen insgesamt 3,266 Kilometer schadhafte Rohrleitungen entdeckt. Allerdings befinden sich die Schäden in unterschiedlichen Stadien, wie Andreas Stauß erläuterte. Das bedeutet konkret, dass nicht alle Schadstellen auf einmal behoben werden müssen. In die höchste Schadensklasse V, die einen sofortigen Handlungsbedarf signalisiert, fallen in Vilsingen 115 Meter Rohre, in Engelswies 139 Meter. Dazu gesellen sich noch 29 Meter Totalschaden im Bereich der Zuleitungssammler. Diese Schäden müssen so bald wie möglich behoben werden, erklärte Stauß. Die Maßnahme koste rund 92 000 Euro.

Fast 1,5 Millionen Euro muss die Gemeinde Inzigkofen allein für die Instandhaltung der Kanalnetze in Vilsingen und Engelswies bezahlen. ...
Fast 1,5 Millionen Euro muss die Gemeinde Inzigkofen allein für die Instandhaltung der Kanalnetze in Vilsingen und Engelswies bezahlen. Darüber wurde der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung informiert. Im Bild von links die Gemeinderäte Klaus Hipp, Rene Laplace und Uli Kleiner mit Ingenieur Andreas Stauß, Bürgermeister Bernd Gombold und Kämmerer Gerald Balle. | Bild: Hermann-Peter Steinmüller

Der Großteil der Schäden bewegt sich in beiden Teilorten in den Schadensklassen IV und III. Die defekten Rohrleitungsstücke in diesen Schadensklassen summieren sich in Engelswies und Vilsingen auf insgesamt 14,2 Kilometer.

Stauß und Gombold betonten, dass die Behebung der Kanalschäden im Rahmen einer Gesamtplanung organisiert werden muss. Dazu sei es notwendig, die für dieses Jahr im Kernort Inzigkofen vorgesehene Nachkontrolle abzuwarten. Ein Generalreparaturplan ist sei zwei Gründen notwendig, machte Stauß deutlich. Zum einen lägen nicht alle Schäden an einem Leitungsstück aufgereiht vor, sondern seien an verschiedenen Stellen im Netz verteilt. Außerdem müsse untersucht werden, ob im Rahmen dieser Reparaturarbeiten nicht auch Wasserleitungen neu verlegt und Leerrohre für Glasfaserkabel für ein schnelles Internet eingegraben werden können.

Wenn die Schäden noch nicht sehr weit fortgeschritten sind, kann im Inneren der Leitungen ein Schlauchmaterial installiert werden, das die Aufgaben der eigentlichen Kanalleitung übernimmt. Bei schweren Schäden müssen aber auf jedem Fall Baukolonnen und Bagger anrücken. Moderne Technik mache es problemlos möglich, jede von der Kamera als schadhaft erkannte Stelle im Kanalnetz punktgenau auffinden zu können, erklärte Andreas Stauß den Gemeinderäten.

Schadensklassen

Bei der Kanalüberprüfung nach der Eigenkontrollverordnung werden in Baden-Württemberg sechs Schadensklassen unterschieden. In den Klammern sind die landesweit einheitlich geltenden Zeiträume genannt, innerhalb derer diese Schäden behoben werden sollten.

  • Schadensklasse V: Sofortiger Handlungsbedarf; die Kanalleitung ist absolut undicht oder einsturzgefährdet (ein bis drei Jahre).
  • Schadensklasse IV: Kurzfristiger Handlungsbedarf; Erdreich ist aus dem Rohr heraus sichtbar, Wasser kann ein- oder austreten (ein halbes Jahr).
  • Schadensklasse III: Mittelfristiger Handlungsbedarf; Rohrverbindungsstücke klaffen auseinander, schmale Risse sind erkennbar (etwa fünf Jahre, je nach Priorität).
  • Schadensklasse II: Langfristiger Handlungsbedarf; an sich noch dichtes Rohr, an dem aber schon feine Risse erkennbar sind.
  • Schadensklasse I: Hier gibt es an den Rohren beispielsweise kleine Abplatzungen, die aber ohne Auswirkungen auf die Dichtigkeit sind.
  • Klasse 0: Hier ist alles in Ordnung.
Diese Informationen stammen vom Ingenierbüro Kovacic und dem Landratsamt Sigmaringen.