Fünf geprüfte Vilsinger Jagdhunde, besser gesagt ihre Besitzer, müssen in Zukunft keine Hundesteuer mehr bezahlen. Pech hat ein sechster Jagdscheininhaber aus Engelswies. Weil er seinen Hund nicht zur Jagd auf dem Gemeindegebiet Inzigkofen einsetzt, gilt für ihn die vom Gemeinderat beschlossene Steuerbefreiung für Jagdhunde nicht. Gemeindekämmerer Gerald Balle: "Wir haben jetzt die Halter von Jagdhunden von der Steuer befreit, die mit ihren Tieren eine Jagd auf der Gemarkung unserer Gemeinden betreuen. Damit sind wir einen Schritt weiter als andere Kommunen."

Diese Argumentation kann Kreisjägermeister Hans-Jürgen Klaiber nicht nachvollziehen. Er sagt im SÜDKURIER-Gespräch: "Die Kreisjägervereinigung verfügt über zwei Hundegespanne, die zur Nachsuche nach verletzten Tieren im ganzen Kreis eingesetzt werden." Sollten solche Jagdhunde in Inzigkofen zu Hause sein, fielen sie, wie Gerald Balle bestätigt, nicht unter die Steuerbefreiung.

Warum sollen Jagdhunde überhaupt von der Hundesteuer befreit werden? Die Vilsinger Jäger Manfred Stroppel, Bruno Dreher, Johannes Beck, Alexander Kopp und Rudi Rieser haben den Antrag auf Steuerbefreiung gemeinsam gestellt. Für die Antragsteller verwies Manfred Stroppel, der Hegeringleiter ist, auf die neuen Vorgaben. Nach dem neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ist es für die Jäger nun Pflicht, einen ausgebildeten Jagdhund bei sich zu haben. Dazu der Kreisjägermeister: "Bisher handelte es sich um eine Kann-Bestimmung. Beispielsweise genügte es, einen Jagdkameraden zu kennen, der mit seinem Hund im Notfall herbeigerufen werden konnte.

" Das genügt nun nicht mehr. Klaiber begrüßt mit Blick auf den Tierschutz ausdrücklich die neue Gesetzeslage. Wenn der Staat einen Hund vorschreibe, so vereinfacht gesagt die Argumentation der Jäger, dann könne die öffentliche Hand nicht gleichzeitig eine Steuer erheben.

Bürgermeister Bernd Gombold erläuterte die für das Rathaus maßgebliche rechtliche Grundlage: "Nach Auskunft des Gemeindetages Baden-Württemberg kann und muss jede Gemeinde selbst entscheiden, ob sie die Jagdhundehalter von der Steuer befreit." In Inzigkofen, Krauchenwies, Sigmaringendorf und Bingen sei die Hundesteuer für Jagdhunde bereits gefallen. Nach Auskunft der Gemeindeverwaltungen in Stetten a.k.M., Meßstetten, Meßkirch, Sauldorf, Neuhausen, Buchheim und Leibertingen liegen von den dortigen Jägern noch keine entsprechenden Anträge vor.

Jagdhunde

Jagdhunde werden nicht nur zum Apportieren gebraucht. Sie müssen bei der Wildschweinjagd die Schweine aufscheuchen, besonders ausgebildete Jagdhunde haben die Aufgabe, bei der Jagd oder bei einem Verkehrsunfall verletzte und geflüchtete Wildtiere aufzufinden. "Ein Welpe mit guter Abstammung kostet rund 1500 Euro", sagt Kreisjägermeister Hans-Jürgen Klaiber. Dazu kommen Erziehung und die von der KJV organisierte intensive Ausbildung. "Ein fertig ausgebildeter Hund ist einige tausend Euro wert. Zum Einsatz kommen Hunde aller Größen, im Kreis Sigmaringen sind auch Jagdhundemischlinge zur Prüfung erlaubt."