Wegen eines verbotenen Autorennens in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung hat das Amtsgericht Sigmaringen unter Vorsitz von Richterin Kristina Selig einen 24-Jährigen zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt. Außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Führerscheinsperre verhängt.
Auto kam ins Schleudern und überschlug sich
Der 24-Jährige hatte am 14. Juli 2019 gegen 14.15 Uhr von Krauchenwies kommend am Ortsrand von Hausen am Andelsbach ein anderes Fahrzeug überholt und war mit seinem Auto in einer Rechtskurve ins Schleudern gekommen. Im Anschluss kam sein Fahrzeug von der Straße ab und überschlug sich. Dabei wurden der 24-Jährige und sein Beifahrer verletzt.
Angeklagter legte Einspruch gegen Strafbefehl ein
Gegen einen Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt, weshalb der Vorfall jetzt vor dem Amtsgericht landete. In der Verhandlung bestätigte der Angeklagte den angeklagten Sachverhalt. Als Führerschein-Neuling habe er sein Fahrzeug überschätzt.
Beifahrer bezeichnete Fahrt als relativ rasant
Ein als Zeuge geladener Polizeibeamter berichtete dem Gericht, dass er den verletzten Beifahrer nach der Unfallermittlung zu Hause vernommen habe. Dieser habe umfassende Angaben gemacht und die Fahrt als relativ rasant bezeichnet. Seine Aussagen hätten auch zu den Aussagen der anderen Zeugen gepasst und seien recht glaubwürdig gewesen.
Angeklagter bereits 2017 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt
Aus dem von Richterin Selig verlesenen Auszug aus dem Bundeszentralregister ging hervor, dass der Angeklagte bereits vor drei Jahren wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt worden war. Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass der Angeklagte schon einmal wegen der ersten Straftat im Straßenverkehr eine Sperrfrist erhalten hatte. Der Führerschein des Angeklagten war nach dem Unfall vor einem Jahr beschlagnahmt worden. Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 4000 Euro, den Führerschein weiter einzuziehen sowie eine weitere Sperre von fünf Monaten.
Verteidiger: Arbeitsplatz des Mannes durch Führerscheinsperre gefährdet
Der Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant sich einsichtig gezeigt habe und damit ein umfangreiches Verfahren erspart habe. Sein Mandant sei sich über die Folgen bewusst, stehe voll im Berufsleben, sei mehr denn je auf die Fahrerlaubnis angewiesen und dadurch sei auch sein Arbeitsplatz gefährdet. Eine Geldstrafe von 1800 Euro und eine weitere Führerscheinsperre von drei Monaten wären seiner Ansicht nach der Tat angemessen.
Richterin bezieht einschlägige Vorstrafe in Strafmaß mit ein
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 4000 Euro sowie zu einer weiteren Führerscheinsperre von drei Monaten. In ihrer Urteilsbegründung erklärte Richterin Kristina Selig, dass die Folgen des Unfalls nicht so erheblich gewesen seien. Allerdings habe sie beim Strafmaß die einschlägige Vorstrafe des 24-Jährigen berücksichtigt. Den Angeklagten forderte sie abschließend auf, zukünftig vorsichtig im Straßenverkehr zu sein, denn sonst sei der Führerschein schnell wieder weg.