Bestätigt sehen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) „Lebenswertes Göggingen und Umgebung“, die seit Jahren gegen die geplanten Erweiterungspläne von Kiesfirmen auf ihrer Gemarkung protestieren, durch die Antwort von Regierungspräsident Klaus Tappeser auf eine Anfrage der grünen Landtagsabgeordneten Andrea Bogner-Unden. Die BI hat bekanntlich gegen die Abbaugenehmigung des Landratsamtes Widerspruch eingelegt, ebenso die die Gemeinde Krauchenwies, was derzeit von der Tübinger Behörde geprüft wird.

„Vollständiger Rohstoffabbau ohne Dammbildungen ist sicherzustellen“

Die grüne Parlamentarierin hatte die Auffassung der BI als Frage an Tappeser formuliert, wonach eine Abbaugenehmigung erst dann erteilt werden sollte, wenn die sich noch in Gemeindebesitz befindenden Feldwege verkauft seien: „Da dies nicht der Fall ist, ist die Bürgerinitiative der Meinung, dass noch keine Genehmigung auf Abbau erteilt werden dürfe.“ Zudem habe das Regierungspräsidium der BI Rahmen des Anhörungsverfahrens zugesagt, dass zwischen den Feldwegen eine Wannenbildung durch den Kiesabbau vermieden werden sollte. Bei seiner Antwort verweist Klaus Tappeser auf einen Passus in der raumordnerischen Beurteilung, „wonach für das Abbauvorhaben der Firmen Valet u. Ott/M. Baur im Offenland auf der freigegebenen Fläche ein vollständiger Rohstoffabbau ohne Dammbildungen sicherzustellen ist, der abschnittsweise voranschreitet und eine zügig nachlaufende Rekultivierung gewährleistet.“

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„Abwarten auf den neuen Regionalplan erübrigt sich“

Dass das Landratsamt Sigmaringen die Abbaupläne genehmigte, obwohl die Fortschreibung des neuen Regionalplans noch nicht rechtsgültig beschlossen sei, beschäftigt die BI und die grüne Landtagsabgeordnete. Tappeser erklärt in seiner Antwort an Bogner-Unden, dass die Unternehmen schon im Jahr 2009 dem Regierungspräsidium mitgeteilt hätten, dass sie eine Erweiterung ihrer Kiesabbaugebiete anstrebten, wobei die gewünschten Erweiterungsflächen außerhalb der im Regionalplan festgelegten Vorranggebiete für Kiesabbau liegen würden. Weil die Vorhabensträger nicht auf die Fortschreibung des Regionalplans warten wollten, war die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erforderlich. Dieses Verfahren wurde vom Regierungspräsidium am 7. Oktober 2014 eingeleitet und am 21. Januar 2016 abgeschlossen. Durch dieses im Vorfeld des eigentlichen Genehmigungsverfahrens durchgeführte Raumordnungsverfahren wurde die raumordnerische Verträglichkeit beurteilt. „Ein Abwarten auf die Genehmigung der Fortschreibung des neuen Regionalplans erübrigte sich damit“, schlussfolgert der Tappeser.

Bürgerinitiative: Scheitern die Widersprüche ist der Klageweg unumgänglich

Auch Rainer Ohmacht, Vorsitzender der Gögginger BI, erhielt von Bogner-Unden den Schriftwechsel und weist im SÜDKURIER-Gespräch nachdrücklich auf das Verbot des so genannten „Wannenabbaus“ hin. Wenn die Gemeinde Krauchenwies, die Eigentümerin der Feldwege ist, diese nicht verkaufe, müsste man den Kies links und rechts vom Weg abbauen, damit der Weg unberührt bliebe. Dadurch entsteht ein Damm, was zusätzlich auch der Vorgabe widerspricht, wonach das Gelände vollständig abgebaut werden muss. Für Ohmacht ist klar, dass sich die Situation nicht ändern wird, zumal der Gemeinderat Krauchenwies schon vor Jahren den Verkauf der Feldwege abgelehnt hat. Sollten die Widersprüche beim Regierungspräsidium erfolglos bleiben, ist nach Überzeugung des BI-Chefs der Klageweg unumgänglich.

Studie: Acht Prozent der Kiesmenge werden exportiert

Umweltminister Franz Untersteller wurde von Andrea Bogner-Unden ebenfalls zum Kiesabbau kontaktiert. Sie hakte bezüglich der Verwendung des heimischen Rohstoffes nach, denn viele Kiesgegner mutmaßen, dass ein Großteil des Materials vor allem in die Schweiz exportiert wird. In der Ministerantwort wird darauf hingewiesen, dass sich aufgrund hoher Transportkosten für Kies oder Sand ein solcher Export nicht lohne. In seiner Antwort zitiert Untersteller eine Studie der Industrie- und Handelskammer von 2017, wonach für rund 75 Prozent der abgebauten regionalen Rohstoffe ein Transportradius von maximal 35 Kilometern ermittelt wurde. Der Exportanteil in die Schweiz und Vorarlberg wird in dieser Studie auf etwa acht Prozent der Jahresförderung beziffert. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben geht übrigens von einem jährlichen Rohstoffbedarf von rund neun Millionen Tonnen aus, der vornehmlich für den Ausbau der Infrastruktur, Straßen, Wohn- und Gewerbebau benötigt wird.