Die Verantwortlichen im Kreis Sigmaringen sind alarmiert, denn auch in der Region steigt wie im gesamten Bundesgebiet die Zahl der Corona-Infizierten. „Bei den meisten Fällen besteht mit großer Wahrscheinlichkeit ein direkter oder über Infektionsketten, ein indirekter Zusammenhang mit Reiseaktivitäten“, erklärt Tobias Kolbeck, Pressesprecher des Landratsamtes. Bei den aktuellen Fällen handle es sich überwiegend um Reiserückkehrer. „Die meisten haben sich in Mazedonien, Albanien, Bosnien oder Kroatien angesteckt. Bei mehreren Fällen kam es zu Ansteckungen innerhalb von Großfamilien. Aber auch einige wenige Fälle mit unklarer Infektionsquelle wurden gemeldet“, berichtet Dr. Ulrike Hart, stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts.

Vor den ersten Symptomen schon Ansteckungsgefahr

Problematisch am Corona-Virus ist nach Angaben der Ärztin die frühe Ansteckungsgefahr noch vor dem Auftreten von Symptomen. Man spüre nicht, dass man krank ist und stecke dennoch viele Menschen in seiner Umgebung an. So komme es, dass sich das Virus rasch ausbreiten kann, wenn die Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten und Masken nicht korrekt getragen würden. Hart: „Wer im Urlaub für ein paar Tage die AHA-Regeln, Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, über Bord wirft, riskiert, sich und seine Familie und Bekannten anzustecken. Einige Mitbürger mussten diese bitteren Erfahrungen nun machen.“

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Häusliche Absonderung keine Bitte sondern Vorschrift

„Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich sofort in häusliche Absonderung begeben und sich bei den zuständigen Behörden melden. Dies ist keine Bitte, sondern durch die Corona-Verordnung vorgeschrieben“, unterstreicht die Ärztin Hart. Im Landkreis Sigmaringen genügt dazu eine E-Mail an das Gesundheitsamt: VerwaltungGA@lrasig.de. Das Gesundheitsamt stellt den Reiserückkehrern eine Bestätigung über die Kontaktaufnahme aus und überwacht die Quarantänepflicht. Diese endet, sobald ein negatives Testergebnis vorgelegt wird. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr erfolgen. Er kann auch im Reiseland durchgeführt werden, darf dann aber nicht älter als 48 Stunden sein. Wird kein Test durchgeführt, endet die Absonderung erst nach 14 Tagen.

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Test innerhalb von 72 Stunden

Aber auch bei einem negativem Testergebnis oder bei Rückkehr aus einem Nicht-Risikogebiet rät das Gesundheitsamt jedem Reiserückkehrer dringend auf die allgemeinen Abstandsregeln zu achten, wo immer möglich, eine Maske zu tragen, die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten und Menschenansammlungen zu meiden. Alle Personen, die nach Deutschland einreisen, haben Anspruch auf einen kostenlosen Test. Voraussetzung ist lediglich, dass der Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt. Testungen können von Hausärzten oder von den Ärzten der Corona-Schwerpunktpraxen durchgeführt werden. Die Adressen und Sprechzeiten der Schwerpunktpraxen sind unter folgender Adresse abrufbar: www.arztsuche-bw.de, Stichwort Coronaschwerpunktpraxen. Ergänzende Teststationen finden sich am Stuttgarter Flughafen (täglich von 6 bis 23 Uhr), am Stuttgarter Hauptbahnhof (täglich von 9 bis 1 Uhr) und am Autobahnrastplatz Neuenburg-Ost (täglich von 6 Uhr bis 22 Uhr).