Ab Donnerstag, 10. Juni, treten neue Lockerungen in Kraft, informiert das Landratsamt, dass das Gesundheitsamt offiziell festgestellt hat, dass die RKI-Inzidenz am 9. Juni den fünften Tag in Folge unter 35 lag. In der Innengastronomie oder für den Besuch von Indoor-Einrichtung und Veranstaltungen in Innenräumen gilt die 3-G-Regel aber nach wie vor. Einzig Museen, Bibliotheken, Galerien und Archive sind von der 3-G-Regel ausgenommen. Private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage in gastgewerblichen Einrichtungen können mit bis zu 50 Teilnehmenden stattfinden, wobei alle Teilnehmer einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen müssen. Es darf nicht getanzt werden.

Begrenzung bei privaten Feiern

Bei privaten Feiern sind maximal zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt, plus Kinder unter 13 Jahren sowie Genesene und Geimpfte. Die zulässige Teilnehmerzahl bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien steigt auf bis zu 750 Personen, in geschlossenen Räumen dürfen sich weiterhin bis zu 250 Personen versammeln. Im Einzelfall ist die Grundfläche beziehungsweise sind die räumlichen Kapazitäten der begrenzende Faktor. Damit die Umsetzung der Abstandsregel jederzeit gewährleistet werden kann, gilt die Faustregel von einem Teilnehmer pro vier Quadratmeter Veranstaltungsfläche. Die Lockerungen müssen zurückgenommen werden, wenn die Inzidenz drei Tage hintereinander über 35 steigt. Weitere Lockerungen sieht die Corona-Verordnung des Landes nicht vor.