In den Sternen steht derzeit, wie die Planung für den Neubau neben der Conradin-Kreutzer-Schule umgesetzt werden kann. Denn während die Finanzierung für neue Räume der Goldösch-Schule gesichert ist, ist die für den Bereich der Ganztagesbetreuung völlig unklar, wie Bürgermeister Arne Zwick auf Anfrage des SÜDKURIER sagte. Erst im Herbst werde voraussichtlich Klarheit herrschen, ob die Stadt von einem finanziellen Förderprogramm profitieren könne. Dabei wähnte sich Zwick zunächst auf der sicheren Seite, denn die Stadt hatte sich rechtzeitig gewappnet, um unter den schnellsten Antragstellern zu sein. Zunächst hatte das für die Verteilung der Mittel zuständige Land die Devise ausgegeben, dass Gelder nach dem Windhundprinzip vergeben werden: 70 Prozent der Baukosten sollten die Kommunen, die als erste ihre Anträge einreichten, über einen Zuschuss finanzieren können. Für Kinder im Grundschulalter gibt es ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

Alles frühzeitig in die Wege geleitet

Doch dieses Mal half es der Stadt nichts, dass das heimische Architekturbüro Mauch Offner mit einer detaillierten Planung beauftragt und der Gemeinderat diese rechtzeitig auf den Weg gebracht hatte: Das Land bestimmte, nach dem die Förderrichtlinien veröffentlicht waren, quasi einen neuen, summarischen Einsendetermin. Alle zu diesem Termin eingegangenen Anträge gelten als gleichzeitig gestellt. Diese Änderung sei ein ausdrücklicher Wunsch der Kommunen und der kommunalen Landesverbände gewesen, so das baden-württembergische Kultusministerium. Das Finanzvolumen der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Anträge beziffert Bürgermeister Zwick auf rund 1,2 Milliarden Euro. Im Finanztopf des Landes finden sich rund 360 Millionen Euro.

Wie ein Sprecher des baden-württembergischen Kultusministeriums am Montag auf Anfrage des SÜDKURIER sagte, wird nun statt des Windhundverfahrens ausgelost. Unter allen rechtzeitig eingegangenen Anträgen wird per Los die Position ermittelt, auf welcher sich der Antrag der jeweiligen Kommune findet. Erst danach werden die Anträge näher unter die Lupe genommen. Sollte ein Antrag etwa unvollständig sein, wird dies vom zuständigen Regierungspräsidium (RP) mitgeteilt – im Falle von Meßkirch vom RP Tübingen. Wenn es Probleme mit Unterlagen zu einem Antrag gibt, dann wandert dieser in der ursprünglichen Reihenfolge nach hinten. Ob die Stadt Meßkirch in den Genuss einer Förderung kommt, ist also nicht sofort nach der Auslosung klar, sondern erst, wenn die weitere Auswertung abgeschlossen und der Antrag der Stadt dann immer noch auf einer Position liegt, die dafür steht, dass Geld zu erwarten ist. Und möglicherweise fließen noch Gelder des Bundes in diesen Topf, die von anderen Bundesländern nicht abgerufen wurden.

Komme gar keine Förderung, dann müsse das bisherige architektonische Konzept auf den Prüfstand gestellt werden, sagte der Bürgermeister in einem Gespräch mit dem SÜDKURIER. Kalkuliert wurde seitens der Stadt bisher mit einer 70-Prozent-Förderung. Muss wegen mangelnder städtischer Mittel das Raumkonzept für den Ganztagesbereich verkleinert werden, dann habe dies Auswirkungen auf die gesamte Planung für das Gebäude. Denn die Räume für die Goldösch-Schule sind nach bisherigen Planungen in den oberen Stockwerken und haben die der Ganztagsbetreuung quasi als Basis. Im Neubau soll nach den bisherigen Plänen auch die Schulsozialarbeit untergebracht werden, die sich bisher im Keller der Conradin-Kreutzer-Schule (Grund- und Werkrealschule) findet. Baufeld ist der bisherige Parkplatz der Schule.

„Wir unterstützen die kommunalen Partner bei der gemeinsamen Aufgabe Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – bei der Finanzierung, bei der Ausgestaltung und auch beim Hinterlegen der Interessen beim Bund“, sagte der Sprecher des Kultusministeriums gegenüber dem SÜDKURIER. Und er ergänzt: „So fördern wir etwa Schulbaumaßnahmen und bezuschussen Betreuungsangebote mit Millionen, stellen Tausende von Lehrerwochenstunden zur Verfügung oder erleichtern die Antragsverfahren zur Einrichtung von Ganztagsschulen. Wir gehen davon aus, dass die Träger ihrerseits ebenso alles Mögliche zum Gelingen des Rechtsanspruchs und damit auch zur Bildungsgerechtigkeit beitragen.“

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Rechtsanspruch bei Förderschule

Geld für den Neubau der Goldösch-Schule wird die Stadt bekommen, das ist sicher. Denn die Mittel dafür kommen aus einem anderen Topf des Landes. Die Goldösch-Schule ist eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und wird heute auch als SBBZ bezeichnet. Bisher ist die Goldösch-Schule in der ehemaligen Landwirtschaftsschule untergebracht. Seitens der Schulbehörde sei inzwischen anerkannt, dass die baulichen Mängel in der Landwirtschaftsschule nicht mehr entsprechend behoben werden können, um den heutigen Ansprüchen genügen zu können. Bereits mit dem Antrag zum Neubau für die Goldösch-Schule habe die Stadt den Rechtsanspruch, dass dieser finanziell gefördert wird, so der Bürgermeister.

Wegen Raumnot soll die Meßkircher Zimmern-Realschule zwei Container für die Sprachförderung in Kleingruppen erhalten.
Wegen Raumnot soll die Meßkircher Zimmern-Realschule zwei Container für die Sprachförderung in Kleingruppen erhalten. | Bild: Dieterle-Jöchle, Manfred