Seit die Alno AG am 12. Juli die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragte, um das Unternehmen in Eigenverwaltung zu stabilisieren und sanieren, erhalten die aktuell 670 Mitarbeiter am Stammsitz Pfullendorf ihr Geld von der Agentur für Arbeit. Maximal drei Monate bekommen die Beschäftigten das so genannte Insolvenzgeld, dann muss das Unternehmen wieder seinen Lohnverpflichtungen nachkommen. Immerhin spart die Alno AG binnen dieses Zeitraums rund 20 Millionen Euro, die unter anderem für den Materialkauf verwendet wurden, damit die Produktion wieder starten konnte. Um alle Aufträge abzuarbeiten, werden sogar Samstagsschichten gefahren.
Mit bangen Blicken verfolgen auch ehemalige Alno-Beschäftigte das Geschehen bei ihrem einstigen Arbeitgeber, denn viele erhalten eine Betriebsrente. Einige Betroffene wandten sich an den SÜDKURIER und fragten, ob denn diese Rente beziehungsweise die fortdauernde Auszahlung auch im Insolvenzfall gesichert sei. „Ich bekomme rund 400 Euro, und das ist für mich viel Geld“, erklärt ein Rentner seine finanzielle Situation, wobei er seinen Namen nicht nennen will.
In einem Schreiben an die Bezieher der Betriebsrenten, das dem SÜDKURIER vorliegt, hat die Personalabteilung der Alno AG den ehemaligen Beschäftigten Ende Juli mitgeteilt, dass ab Juli keine Betriebsrente mehr bezahlt wird. Grund ist das beantragte Insolvenzverfahren. In dem Schreiben wird erklärt, dass die Rentenansprüche durch den Pensions-Sicherungsverein (PSVaG) gesichert sind, wobei die Beantragung eines Insolvenzverfahrens noch keine Eintrittspflicht von PSVaG auslöst.
Erst mit der möglichen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens tritt dieser Sicherungsfall ein und dann muss der der Sicherungsverein entsprechend dem Betriebsrentengesetz für die Rentenansprüche der Alnoianer eintreten. „Über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entscheidet das Amtsgericht voraussichtlich bis Ende September“, heißt es in dem Brief. Der Insolvenzverwalter wird dem PSVaG, deren Vertreter auch im Gläubigerausschuss vertreten sind, die Ansprüche jedes einzelnen Pensionärs anzeigen, die dann geprüft würden.
Zu gegebener Zeit würden dann die Berechtigten einen Leistungsbescheid erhalten. „Insolvenzbedingt ist leider mit einer mehrmonatigen Zahlungsunterbrechung zu rechnen“, ergänzt die Alno-Personalabteilung in dem Schreiben, dass der Sicherungsverein auch für die aufgelaufenen Rückstände aufkommen muss. „Das heißt, ich muss mich darauf einstellen, die nächsten Monate ohne die Betriebsrente klar zu kommen“, erklärt der langjährig Beschäftigte, der die Abwärtsentwicklung bei seinem einstigen Arbeitgeber kaum glauben kann. Man habe viel zu lange Managern und ihren wohlklingenden Konzepten vertraut und sich auch nicht getraut, konsequent zu sparen, bilanziert er enttäuscht.
Im Geschäftsbericht 2015 wurde in der Rubrik „Rückstellung für Pensionen“ ein Wert von exakt 30.122 Millionen Euro angegeben und für das Geschäftsjahr 2016 prognostiziert, dass voraussichtlich 1,1 Million Euro der Versorgungsdienstleistungen fällig werden. Extra aufgeführt wurden im Bericht 2015 die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstandes und ihren Hinterbliebenen, die in 2015 mit 7,569 Millionen Euro angegeben wurden, und damit rund 2,8 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert liegen. Bezahlt hat die Alno an diese Gruppe im Jahr 2015 exakt 432.000 Euro.
Sicherungsverein
Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) wurde zum Zweck der Insolvenzsicherung am 1. Januar 1975 gegründet. Aufgabe des PSVaG ist es, Mitarbeitern und Rentnern von Unternehmen, über deren Vermögen oder Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und die laufenden Renten zu sichern. Der durchschnittliche Jahresbeitrag der Firmen betrug in den vergangenen Jahren 3,0 Promill der entsprechenden Bemessungsgrundlage. (siv)