Oberhalb von Hilpensberg erzeugen drei Windräder seit etlichen Jahren Strom, und im angrenzenden Wald des Spitalfonds Überlingen werden weitere vier Anlagen gebaut, mi einer Nabenhöhe von 161 Metern und einem Rotodurchmesser von 158 Metern. Im Oktober 2023 erteilte das Landratsamt die immissionsrechtliche Genehmigung für den Bau, wobei der Investor, die Firma Abo Wind AG, aufgrund von einzelnen Nebenbestimmungen im November vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klage erhob. Im Februar 2024 reichten die Kläger die Klagebegründung beim Gericht ein, sodass die immissionsrechtliche Genehmigung nicht wirksam wurde. Das heißt, die Windräder konnten nicht gebaut wurden.
Parteien finden eine außergerichtliche Lösung
Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof ersparten sich die Kontrahenten, denn für eine außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits wurde ein Abstimmungsprozess zwischen den Parteien eröffnet. Nun hat man eine Kompromisslösung gefunden und das Landratsamt im September eine veränderte immissionsrechtliche Genehmigung erteilt. Dabei werden vornehmlich die Belange des Artenschutzes berücksichtigt. „Zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos für Fledermäuse werden im ersten Betriebsjahr pauschale Abschaltzeiten festgelegt“, ist in dem Bescheid zu lesen. Konkret sollen die Anlagen zwischen 15. März und 31. August eine Stunde vor Sonnenuntergang und zwischen dem 1. September und 15. November drei Stunden vor Sonnenuntergang bis zum Sonnenaufgang abgeschalten. Allerdings nur, wenn die Windgeschwindigkeit in Gondelhöhe weniger als sechs Meter pro Sekunde beträgt. Die Betreiber müssen jährlich bis zum 15. Mai das entsprechende Betriebsdatenprotokoll vorlegen.
Auflage für Windrad 4 wegen dem Wespenbussard
Um den Wespenbussard zu schützen, wird für die Windkraftanlage 4 eine windinduzierte Abschaltung festgesetzt, die von 1. März bis 15. August gilt. Und zwar, wenn die Windgeschwindigkeit auf Gondelhöhe weniger als 5,8 Meter pro Sekunde beträgt. Eine Verordnung zum Abschalten gilt auch für Windrad 2, und zwar zum Schutz des Rotmilans, die vom 1. März bis 15. August gilt, ebenfalls für Windgeschwindigkeiten von weniger als 5,8 Meter je Sekunde auf Gondelhöhe. Die geänderte Genehmigung erhielt übrigens nicht die Firma Abo Wind AG, die geklagt hatte, sondern die Firma Abo Energy GmbH & Co. KGaA, wie das in Wiesbaden registrierte Unternehmen nach einer Umfirmierung jetzt heißt.
Gemeinderat Pfullendorf hat Windradbau abgelehnt
Der Gemeinderat Pfullendorf hat bekanntlich 2023 den Bau der vier Windräder in Denkingen abgelehnt. In die Gespräche zwischen Landratsamt und Investor war die Kommune nicht involviert, erklärt Bürgermeister Ralph Gerster auf Anfrage des SÜDKURIER. Erst, wenn man über alle Informationen verfüge, könne man diese eingehend prüften. Allerdings muss sich die Verwaltung sputen. Denn gegen den neuen Bescheid des Landratsamtes kann nur binnen eines Monats Klage beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim erhoben werden.
Klagefrist endet am 16. Oktober
Und das Landratsamt hat die Änderungsentscheidung am 16. September an die Beteiligten verschickt. „Gegen diese Änderungsentscheidung steht der Klageweg offen“, bestätigt auch Sebastian Korinth, Sprecher des Landratsamtes und ergänzt auf Anfrage, dass der Betreiber keine Entschädigung erhält, wenn er Anlagen zum Schutz von Fledermäusen, Bussard und Rotmilan abschalten muss und keinen Strom erzeugen kann. Denn es bestehe die gesetzliche Verpflichtung, den Artenschutz zu beachten.