In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde eine neue Rechtsverordnung zur Benutzung der Jettkofer Baggerseen beschlossen, informiert Bürgermeisterin Lena Burth. Diese Verordnung unterteilt den See in drei Zonen und regelt die Nutzung des Gewässers unter Berücksichtigung von Sicherheits-, Naturschutz- und Erholungsaspekten.
Baggersee in drei Zonen unterteilt
Die Zonenregelung soll sowohl den Bedürfnissen der Erholungssuchenden als auch dem Schutz der Natur gerecht werden. In der erste Zone ist das Schwimmen ausdrücklich gestattet, wobei hier besondere Einschränkungen gelten. Hunde sind auf der Badewiese sowie den Anglerplätzen nicht erlaubt, um die Ruhe und Hygiene in diesem Bereich zu gewährleisten. In der zweiten Zone ist für Menschen und Tiere aus Sicherheits- und Naturschutzgründen ganzjährig verboten. Und auch in der dritten Zone herrscht ein Schwimmverbot, und zwar aus Naturschutzgründen. Hier soll die Flora und Fauna des Sees geschützt und eine ungestörte Entwicklung des Ökosystems gewährleistet werden. Während der Sitzung wurde nach Angaben von Rathauschefin Burth auch diskutiert, ob die Nutzung von Stand-Up-Paddling Boards am See erlaubt sein sollte. Nach eingehender Beratung entschloss sich der Gemeinderat, deren Nutzung in Zone 1 zu gestatten, um den Erholungssuchenden eine zusätzliche Freizeitmöglichkeit zu bieten. Beschlossen wurde zudem, den Gebrauch von motorisierten Booten und schwimmenden Booten, auf denen mehr als zwei Personen gleichzeitig Platz finden, zu verbieten.
Verordnung gilt ab dem 18. April
Die Ortsvorsteher von Jettkofen und Wangen begrüßten demnach ausdrücklich die Entscheidung und betonten die Wichtigkeit, den Baggersee als Naherholungsgebiet und die Natur zu erhalten. Die neuen Regelungen gelten ab dem 18. April und sollen dazu beitragen, das Gewässer als wertvolles Natur- und Erholungsgebiet langfristig zu sichern und zugleich für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, benennt Lena Burth die zentrale Zielsetzung der Maßnahme.