Es gibt sie immer mehr im Straßenverkehr – E-Scooter. Doch die Elektrokleinstfahrzeuge sind nicht zu unterschätzen. Polizeihauptkommissar Fabian Hengstler vom Referat Prävention am Standort Sigmaringen weiß aus Erfahrung, dass viele Fahrer zu wenig wissen über die E-Scooter.

  • Wo sind E-Scooter zugelassen und welche Zielgruppe fährt sie? Die Elektrokleinstfahrzeuge sind generell nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen zugelassen. „Gehwege und Fußgängerzonen hingegen sind tabu“, sagt Fabian Hengstler. Laut einer Statistik des Polizeipräsidiums Ravensburg fahren immer mehr Jugendliche mit E-Scootern, wobei das Mindestalter 14 Jahre beträgt. „E-Scooter sind mittlerweile sehr einfach erhältlich und in der Anschaffung relativ günstig“, sagt Hengstler. Aber es gibt auch viele ältere Fahrer, die mit diesem Verkehrsmittel unterwegs sind.
  • Was wird benötigt, um E-Scooter fahren zu dürfen? Notwendig ist auf jeden Fall eine Versicherungsplakette. Die E-Scooter müssen außerdem ausgestattet sein mit funktionsfähigen Lichtern und Bremsen sowie natürlich einer Lenk- oder Haltestange. Das Fortbewegungsmittel darf maximal zwei Meter lang, 70 Zentimeter breit, 1,4 Meter hoch und nicht schwerer als 55 Kilogramm – ohne Fahrer – sein. „Die Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde darf nicht überschritten werden“, ergänzt Hengstler.
  • Was gibt es denn beim Fahren mit E-Scootern zu beachten? Fabian Hengstler wird oft von Schulen eingeladen, um die Schüler über E-Scooter aufzuklären. Dabei fällt ihm auf, „dass die meisten Schüler gar nicht wissen, dass für ein Elektrokleinstfahrzeug die gleichen Regeln gelten wie beim Auto“. Heißt demnach: Analog zu anderen Kraftfahrzeugen drohen für die Fahrer von E-Scootern auch Verwarn- und Bußgelder. Wer zum Beispiel mit dem Handy erwischt wird, muss 100 Euro bezahlen und bekommt einen Punkt. „Da schlucken immer einige Schüler, wenn ich ihnen davon berichte“, so Hengstler. Oder wer mit mehr als 0,5 Promille fährt, muss 500 Euro bezahlen, bekommt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Junge Fahrer, die noch keinen Autoführerschein haben, müssen trotzdem damit rechnen, dass sie von der Führerscheinstelle eine Sperre verhängt bekommen.
  • Wie viele Unfälle passieren mit E-Scootern? Die Statistik zeigt ganz klar eine Zunahme von Unfällen – einhergehend mit der deutlich größeren Anzahl von E-Scootern. Bei etwa 27 Prozent der Unfälle im Jahr 2024 in den Landkreisen Sigmaringen, Ravensburg und dem Bodenseekreis handelte es sich um alleinbeteiligte Stürze. Neben Fahrfehlern war hierbei Alkohol bei den 25- bis 64-Jährigen Alkohol als Hauptursache festzustellen. Bei Unfällen mit anderen Beteiligten kam es überwiegend zu Kollisionen mit dem Auto. Gründe hierfür waren Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr oder Vorfahrtsverstöße. Im Landkreis Sigmaringen waren es 2024 zwölf Unfälle, wobei es einen Schwerverletzten und neun Leichtverletzte gab. Die Hälfte der Unfälle im Kreis Sigmaringen ereignete sich in Sigmaringen, die restlichen sechs Unfälle verteilten sich über den ganzen Landkreis.
  • Wie lautet der Ratschlag der Polizei? „Es ist wichtig, dass die Fahrer einen Helm tragen, wenngleich es in Deutschland noch keine Helmpflicht gibt. Aber Stürze haben in der Regel Kopfverletzungen zur Folge, weil die Fahrer keinen Helm getragen haben“, sagt Hengstler. Er weist darauf hin, dass E-Scooter nur alleine gefahren werden dürfen und es nicht erlaubt sei, jemand anders mitzunehmen. Und Hengstler empfiehlt, sichtbare Kleidung zu tragen und mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen. „Es passiert oft, dass die Fahrer von E-Scootern von anderen schlichtweg übersehen werden“, sagt Fabian Hengstler, der den Fahrern mit auf den Weg geben will, dass E-Scooter nicht unterschätzt werden dürfen.