Der Gemeinderat von Sauldorf hat in seiner jüngsten Sitzung die neue Benutzungs- und Gebührenordnung für die Nutzung des Bürgerhauses für Veranstaltungen verabschiedet. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Neu ist unter anderem darin, dass die bei Veranstaltungen bewirtenden örtlichen Vereine in Zukunft mindestens vier Verantwortliche stellen müssen, die „die Aufsicht bis zum Ende der Veranstaltung ausüben“. Die Regelung war hinzugefügt worden, nachdem es im Sauldorfer Bürgerhaus zu verschiedenen Vorfällen gekommen war. Die Verantwortlichen müssen volljährig sein.
Die Nutzung des Sauldorfer Bürgerhauses wird außerdem teurer. 900 Euro kostet die Saalmiete in Zukunft an einem Abend. Die örtlichen Vereine erhalten einen Abschlag auf die Gebühr. Bei der Erarbeitung der neuen Benutzungs- und Gebührenordnung waren die Vereine der Gemeinde unter anderem mit einem sogenannten „Machbarkeitscheck“ eingebunden. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar des neuen Jahres in Kraft.