Im Beisein etlicher Zuhörer hat der Stettener Gemeinderat am Dienstagabend in der Hohenzollernhalle den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Ansiedlung eines Vollsortimenters in der Steinbeisstraße gebilligt. Ebenso stimmte das Gremium dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu und fasste den formalen Aufstellungsbeschluss, nach dem nun die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit in die Wege geleitet wird.
Wie im SÜDKURIER im Vorfeld ausführlich berichtet, beabsichtigt der Lebensmitteleinzelhändler Rewe, einen entsprechenden Markt in der Heuberggemeinde anzusiedeln. Als Standort ist dabei eine gemeindeeigene Fläche im Bereich der Steinbeisstraße nördlich des Kreisels entlang der Landestraße L 218 (neben der Firma Primion, früher auch Hubschrauberlandeplatz genannt) vorgesehen. Mit dem nunmehr formal gefassten Aufstellungsbeschluss brachte das Gremium ein offizielles Verfahren in Gang. Erst an dessen Ende wird die endgültige Entscheidung stehen, ob es hier tatsächlich zur Ansiedlung des Vollsortimenters kommen wird: „Nur durch die Einleitung des offiziellen Verfahrens erhalten wir am Ende eine verlässliche Aussage“, machte Bürgermeister Maik Lehn auf Nachfrage aus dem Gremium deutlich.
Erhebliche Veränderungen seit der Schließung von Edeka
Eingangs der Sitzung hatte der Schultes die Hintergründe für die gewünschte Ansiedlung eines entsprechenden Supermarktes noch einmal erläutert. Während früher noch ein großer Edeka-Markt in Stetten ansässig war, hätten sich in Sachen Lebensmittelversorgung seit dessen Schließung erhebliche Veränderungen ergeben. Er erinnerte an den Verkauf der Festwiese zur Ansiedlung eines Netto-Marktes, an die Schließung des Treffs 3000 in der Lagerstraße, die dortige Stationierung eines großen Getränkemarktes, der derzeit wieder zu einem Netto-Markt umgebaut werde: „Viele Veränderungen, ohne dass wir als Gemeinde in die Überlegungen eingebunden wurden“, sagte Lehn und ergänzte, dass trotz alledem immer noch kein Vollsortimenter ansässig sei: „Dabei wird der Wunsch der Bevölkerung nach einem solchen immer wieder an uns herangetragen“, so der Schultes.

Mit der Neuansiedlung sei man bestrebt, verloren gegangene Kaufkraft wieder nach Stetten zu holen und damit auch den hiesigen Einzelhandel zu stärken: „Nur wenn Kaufkraft vor Ort bleibt, können daraus alle einen Mehrwert erfahren“, sagte Lehn. Aufgabe der Politik sei es, Rahmenbedingungen zu schaffen. Wo der Kunde einkaufe, bleibe letztlich jedem Einzelnen überlassen. Eingehend ging er dann auf den vorgesehenen Standort ein. Nicht zuletzt erhöhe die Ansiedlung eines Vollsortimenters auch die Attraktivität des Bundeswehrstandortes, der zu den größten der Republik gehöre, betonte Lehn. Bevor die Entscheidung zugunsten des früheren Hubschrauberlandeplatzes der Bundeswehr gefallen sei, habe man eine Standortalternativprüfung auf den Weg gebracht, erläuterte er. Anhand einer Karte zeigte er alle acht Standorte auf, die man im Vorfeld untersucht hatte. Dabei seien Kriterien wie eine ausreichende Flächengröße, die Verkehrserschließung, Konflikte mit übergeordneten Planungen und Schutzgebieten und nicht zuletzt „die wichtige Scharnierfunktion zwischen der Lagerstraße mit ihren vielen Einzelhändlern, zur Bundeswehr und den naheliegenden Wohngebieten“ zugrunde gelegt worden.
Exakte Vorgaben im Grünordnungsplan vorgesehen

Nachdem sich der Vertreter des Investors entschuldigt hatte, war es an den Fachleuten Christopher Berberich und Matthias Heumos vom Büro Sieber Consult GmbH aus Weingarten, den Anwesenden die Details des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, dessen wesentliche Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften eingehend zu erläutern, wobei sämtliche Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde einsehbar und abzurufen sind. „Letztlich ist der Plan ein Maßanzug, der sicherstellt, dass genau das umgesetzt wird, was geplant ist“, sagte Berberich. Sein Kollege zeigte die wichtigsten Vorgaben aus dem Grünordnungsplan auf, in dem alle Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgelegt sind. Unter anderem ist der Erhalt der vorhandenen Gehölze sowie die Pflanzung neuer Bäume (mindestens ein Baum je acht Stellplätze) zwingend vorgeschrieben. Ebenso sind die Dachflächen zu 75 Prozent zu begrünen. „Weitere Ausgleichmaßnahmen werden im Laufe des Verfahrens noch festgelegt“, sagte Matthias Heumos und trat Bedenken von Gemeinderat Florian Dreher (ILS) entgegen, dass sich der Investor durch den Kauf von Ökopunkten aus derartigen Verpflichtungen freikaufen könne.