Der Gemeinderat hatte die Verwaltung beauftragt, eine Vereinsfördersatzung aufzustellen um die Vereins- und Jugendarbeit der Vereine in der Gemeinde zu unterstützen und ihnen bei ihren Aufgaben zu helfen. Die neue Form der Vereinsförderung soll erstmals 2024 angewandt werden. Für das laufende Jahr 2023 erfolgt die Vereinsförderung noch in gewohnter Vorgehensweise. Die jährliche Vereinsförderung der Gemeinde besteht aus einer Grundförderung, die sich an der Mitgliederzahl des Vereins bemisst.
Neu ist die Kinder- und Jugendförderung mit 10 Euro je aktivem Kind und Jugendlichen. Der Satzungsentwurf basiert auf den Anregungen und Änderungsvorschlägen, die der Gemeinderat in der Klausurtagung geäußert hat. Das Gremium legte auch die Richtlinien für die Bezuschussung von Bauvorhaben und Beschaffungen fest. Bis dato hatte der Rat jeweils nur Einzelbeschlüsse zu Anfragen von Vereinen gefasst. Hierbei änderte der Rat den Paragrafen 5, Abschnitt 2, nach erneuter längerer Diskussion noch folgendermaßen ab: Für die Beschaffung beweglicher Gegenstände ab einem Anschaffungswert von 2000 Euro kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 1000 Euro im Einzelfall gewährt werden. Ein weiterer Punkt der Vereinsförderung ist auch die Bereitstellung von gemeindlichen Einrichtungen, wie der Zehn-Dörfer-Halle zu Übungs- und Trainingszwecken und verbandsseitig festgesetzte Punktspielen, sowie von Dorfgemeinschaftshäusern oder Feuerwehrhaus. Die Gemeindeverwaltung möchte die Vereine noch konkret über die Inhalte der Vereinsfördersatzung informieren.