Die Gemeindeverwaltung Wald und der Gemeinderat setzen sich in ihrer einstimmigen Stellungnahme vehement gegen einen Antrag der Afton Energie GmbH zur Wehr. Das Unternehmen hat beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau die Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen zu gewerblichen Zwecken beantragt.
Es könne nicht zugelassen werden, dass die Wasserversorgung in der Raumschaft durch die Wiederaufnahme der Förderung von Kohlenwasserstoffen im Feld „Andelsbach“ gefährdet wird, nimmt die Gemeindeverwaltung Stellung. Bürgermeister Joachim Grüner beklagte: „Mittlerweile ist es in den vergangenen Monaten Usus, dass dauernd Sachen über die Kommunen hereinbrechen, und so langsam ist es auch so, dass es nicht mehr schön ist.“

Hauptamtsleiter Michael Wenzler führte aus, dass die Gemeindeverwaltung kurz vor dem Monatswechsel eine recht unscheinbare E-Mail erreichte, die sich bei genauerem Betrachten als „sehr gravierend und bedeutend“ herausgestellt habe. Die Afton Energie GmbH hat beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen zu gewerblichen Zwecken im Feld „Andelsbach“ beantragt. Die Antragstellerin beabsichtigt, das verbleibende Förderpotenzial des ehemaligen Erdölfeldes „Pfullendorf-Ostrach“ zu untersuchen und bei einer positiven Wirtschaftlichkeitsprognose die Förderung wieder aufzunehmen.
Anfrage ist nicht neu
Bereits in den Jahren 2009 und 2013 sorgten ähnliche Anträge für das Feld „Konstanz“ zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken für einen breiten Aufschrei in der Öffentlichkeit. Nun rückt das Andelsbachtal „Pfullendorf-Ostrach“ ins Blickfeld der Energiekonzerne. Es soll kein Fracking stattfinden, sondern über Bohrungen versucht werden, an die Reste an Erdöl und Erdgas heranzukommen. Nichtsdestotrotz bleibe ein ungutes Gefühl hängen, dass mit diesen Maßnahmen doch etwas im Untergrund gemacht wird, was sich eventuell auch auf die etwas weiter oben liegenden Vorkommen auswirken könnte, stellte Michael Wenzler fest.
Wald wehrt sich
Da durch das Ansinnen der Afton Energie GmbH im Feld „Andelsbach“ die Wasserversorgung der Gemeinde Wald betroffen ist, macht die Gemeindeverwaltung Wald gegenüber dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau deutlich, dass aufgrund des berührten Schutzgutes Trinkwasser Bemühungen und Bestrebungen hinsichtlich der weiteren Ausbeutung von Kohlenwasserstoffvorkommen durch den Einsatz von speziellen Technologien im Feld „Andelbach“ unter keinen Umständen hingenommen wird. Die Grundwasserfassungen des Zweckverbands Wasserversorgungsgruppe Wald liegen im Untersuchungsgebiet. Das Schutzgut Trinkwasser stelle für die Gemeinde ein hohes Gut dar und sollte an oberster Priorität stehen, unterstrich Bürgermeister Joachim Grüner.
Nur ein Fünftel des Gebietes in Walder Gemeindegrenzen
Adrian Riemer, Diplom-Geologe, Ansprechpartner für Bergbauberechtigungen, erklärt auf telefonische Nachfrage des SÜDKURIER, dass nur rund ein Fünftel des 56 Quadratkilometer großen Erlaubnisfeldes „Andelsbach“ innerhalb der Walder Gemeindegrenzen liegt. Es sei daher wahrscheinlich, dass Aufsuchungsaktivitäten gar nicht oder nur in geringem Umfang auf dem Gemeindegebiet stattfinden werden. Ferner betont Riemer, dass die Behörde bei den zu durchlaufenden Genehmigungsverfahren für eine mögliche Tiefbohrung den Schutz des Grundwassers und der Wasserversorgung eine besondere Bedeutung einräumen wird und dass Tiefbohrungen wann immer möglich außerhalb von Wasserschutzgebieten stattfinden.
Roter Rahmen skizziert Fläche
Der rote Rahmen auf der Lizenzkarte zeigt den Rand der bergrechtlichen Konzession, innerhalb derer Afton Energie das alleinige Recht auf Aufsuchungsaktivitäten im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) für Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) hat, insofern der Antrag durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRR) im Regierungspräsidium Freiburg genehmigt wird. Die von 1 bis 4 nummerierten Eckpunkte des Feldes stellen „nur“ eindeutige Grenzkoordinaten dar, die für die amtliche (genaue) Flächenberechnung der Konzession benötigt werden, betont Riemer.
Bergrechtliche Voraussetzung nicht Teil des Genehmigungsverfahrens
Riemer betont des Weiteren, die Vergabe der Konzession „Andelsbach“ an die Afton Energie GmbH stelle eine grundlegende, bergrechtliche Voraussetzung für Aufsuchungsprojekte wie Seismik oder ein Tiefbohrvorhaben dar. Sie sei jedoch nicht Bestandteil des amtlichen Genehmigungsverfahrens für solche Projekte. Hierfür seien sogenannte Betriebsplanverfahren zu durchlaufen, die federführend durch das LGRB im Regierungspräsidium Freiburg genehmigt werden müssen.
Geologische Vorarbeiten zwingend
Bestandteil dieser Genehmigungsverfahren ist unter anderem die Beteiligung lokaler Behörden, wie beispielsweise die Untere Wasserbehörde oder die Untere Naturschutzbehörde. So ein Genehmigungsverfahren könne aber erst begonnen werden, wenn durch die geologischen Vorarbeiten innerhalb der Konzession ein fester Standort für solch ein Projekt festgelegt worden sei. Davon ist man aber vermutlich noch ein bis drei Jahre entfernt.