Angeklagter schuldig gesprochen

Das Landgericht Hechingen hat den Angeklagten im Fall des Doppelmords in Albstadt im Süden Baden-Württembergs am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Das Motiv des Angeklagten sei, dass er glaubte, er sei bestohlen worden. Es sei ein ungewöhnlicher und teilweise bizarrer Fall gewesen, sagte der Richter.

Mitarbeiter der Kriminaltechnik der Polizei sichern Spuren am 21.12.2022 an einem abgesperrten Tatort in Albstadt (Zollernalbkreis). Der ...
Mitarbeiter der Kriminaltechnik der Polizei sichern Spuren am 21.12.2022 an einem abgesperrten Tatort in Albstadt (Zollernalbkreis). Der Verurteile hatte im Dezember seine Nichte und deren Freund mit Schüssen getötet und muss nun lebenslang in Haft. | Bild: David Pichler/ dpa

Mord an Nichte und deren Freund

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 53 Jahre alte Angeklagte im vergangenen Dezember erst seine 20-jährige Nichte erdrosselt, anschließend zerstückelt und im Garten vergraben hat. Auch den Mord an einem 23 Jahre alten Freund seiner Nichte sah das Gericht als erwiesen an. Ihn lockte der Italiener demnach unter einem Vorwand aus seinem Haus und erschoss ihn.

Zuvor hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung wegen des Doppelmordes eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)