Bad Dürrheim – Die Stadt Bad Dürrheim muss beim Haushalt 2025 nicht nur massive Einsparungen umsetzen, sie muss gleichzeitig auch versuchen, die Einnahmen zu erhöhen. Also wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen unter den Anträgen der Fraktionen viele Möglichkeiten vorgeschlagen und geprüft. Insgesamt ergaben sich laut Kämmerer Stefan Milles durch die Änderungsanträge Einsparungen von fast 600.000 Euro.
Was die Erhöhung der Einnahmen angeht, ist der Spielraum sehr eng. Die Vergnügungssteuer wurde bereits erhöht, der Hebesatz der Grundsteuer nach gesetzlichen Vorgaben aktualisiert, aber vom Gemeinderat bewusst nicht bis zum höchsten Anschlag ausgereizt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 2025 in Bad Dürrheim 390 Prozentpunkte und liegt damit bereits ziemlich über dem Durchschnitt.
Ein Antrag der FDP-Fraktion beinhaltete etwa den Vorschlag, eine Pferde- und Katzensteuer einzuführen. Die Erhebung einer Pferdesteuer sei grundsätzlich zulässig, erklärte die Verwaltung dazu in ihrer Stellungnahme. Dazu bedürfe es jedoch einer entsprechenden Satzung. Eine Pferdesteuer wurde bisher nur in Hessen erhoben. Drei von vier Kommunen schafften die Pferdesteuer wieder ab. Die Einführung einer Pferdesteuer könnte zu einer Verlagerung der gehaltenen Pferde in die umliegenden Gemeinden führen; es sei mit Protesten der Reitervereinigungen zu rechnen und es müssten unter anderem zusätzliche personelle Kapazitäten geschaffen werden.
Das Gleiche gelte für die Einführung einer Katzensteuer. Auch eine Katzensteuer wurde bereits einmal erhoben – in der Stadt Coswig, im Jahr 1913. Eine Katzensteuer brächte einen immensen Verwaltungsaufwand mit sich, besagt eine frühere Stellungnahme des Gemeindetags zu diesem Thema. Dem schloss sich die Verwaltung an und so wurde der Antrag vom Gemeinderat denn auch abgelehnt.
Beantragt wurde von der CDU, die Gebührenhöhen allgemein zu prüfen sowie die Kindergarten- und Bestattungsgebühren anzuheben und die Gebühreneinnahmen für die Ferienbetreuung und die Mittagsbetreuung an der Ostbaarschule zu steigern. Korrespondierende Anträge (Überprüfung der Gebührenkalkulation für städtische Dienstleistungen) reichten die SPD und die LBU ein. Hierzu wurde entschieden, dass die Verwaltung in den Verwaltungsausschusssitzungen im April und Juni aktualisierte Gesamtkalkulationen und Lösungsansätze vorlegt.
Ein weiterer Antrag der LBU brachte die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer auf 20 Prozent zur Sprache sowie die Überprüfung der Erfassung von vorhandenen Hunden. Die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer wurde abgelehnt, bei der Hundebestandskontrolle erhofft man sich einen gewissen Erfolg. Die Verwaltung wird entsprechende Schritte einleiten und im Dezember über die Entwicklung der Hundesteuer berichten.
Auch die Einführung von Parkgebühren war Teil der SPD-Anträge. Bislang ist das Parken in ganz Bad Dürrheim kostenlos. Die SPD beantragte, bestehende Stellplätze in der Innenstadt (Zentrum, Großraumparkplatz, Sportplatz und Salinensporthalle) als gebührenpflichtig auszuweisen. An Wochenmarkttagen sollen jedoch vormittags keine Parkgebühren erhoben werden, um den Besuch des Wochenmarktes zu fördern. Anwohner, Unternehmen und berufstätige Parker sollen die Gelegenheit bekommen, einen preisgünstigen Dauerparkschein zu erhalten.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass 2023 Maßnahmen zur Verkürzung der Parkzeit erfolgt seien. Die Frage der Einführung von Parkgebühren werde im Rahmen des Mobilitätskonzepts thematisiert, erklärte die Verwaltung in ihrer Stellungnahme. Dieses sei beauftragt und das Planungsbüro arbeite seit dem Sommer 2024 an den Verkehrserhebungen und der Auswertung der Daten. Parallel dazu werde der City-Manager Gespräche mit Anliegern und Gewerbetreibenden führen. Das Verkehrsmodell werde bis zur Sommerpause erarbeitet und anschließend im Gemeinderat vorgestellt, hieß es weiter.