Eva Maria Vaassen

 Nach der fast kompletten Zerstörung des Buchhofs bei Fützen durch einen Tornado im Mai 2015 gibt es derzeit vor dem Landgericht Konstanz einen Rechtsstreit des Besitzers Otmar Meister mit der Gebäudeversicherung. Das Versicherungsunternehmen will nach einem technischen Fachgutachten nur den darin festgestellten Zeitwert ersetzen, obwohl die Police erst acht Jahre vor dem Tornado als Neuwertversicherung abgeschlossen wurde. Der Besitzer, der bereits die Architektenpläne und die Baugenehmigung für den Wiederaufbau hat, und sein Anwalt machen eine Schadensumme von rund einer halben Million Euro geltend, die Versicherung habe bisher nur rund ein Drittel davon als Zeitwert bezahlt.

Otmar Meister steht vor dem Buchhof, den der Tornado im Mai 2015 zerstört hat.
Otmar Meister steht vor dem Buchhof, den der Tornado im Mai 2015 zerstört hat. | Bild: Lutz, Bernhard

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  • Nach zwei Verhandlungsterminen war es noch nicht zu einer gütlichen Einigung gekommen. Inzwischen ist ein anderer Richter für das hoch komplizierte Klageverfahren zuständig. Er führte jetzt am dritten Verhandlungstermin eine von seinem Vorgänger in die Wege geleitete Beweisaufnahme mit mehreren Zeugen durch. Ziel war es, sich zunächst anhand dieser Aussagen ein eigenes Bild des Zustands des Buchhofs vor dem Tornado zu machen. Danach wurde der Sachverständige der Versicherung ausführlich darüber befragt, wie er zu seinem Wertgutachten gelangt ist, das davon ausgeht, dass der Wert des Hofs vor dem Unglück weniger als die Hälfte des Neuwerts betragen haben soll. Dies wiederum würde bedeuten, dass die Versicherung nur einen Teil der Kosten für den Wiederaufbau tragen würde.
  • Schon zu Beginn der Sitzung hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass es sich aufgrund einer "sehr strengen" Klausel im Vertrag, die der Kläger wohl übersehen habe, streng genommen um eine "Vorschuss-Klage" handle. Denn um womöglich tatsächlich den vollen Neuwert in Sinne eines Wiederherstellungswerts zu erhalten, müsse er der Versicherung gegenüber garantieren, dass er bereits mit dem Wiederaufbau des Anwesens in seinem ursprünglichen Zustand begonnen habe. Solange dies nicht geschehen sei, sei der Streit um Zeitwert oder Neuwert hinfällig. Allein die Tatsache, dass er bereits eine Baugenehmigung erwirkt habe, genüge nicht: "So, wie es jetzt ist, wäre die Klage als unbegründet abzuweisen", stellte das Gericht fest. Gleichwohl sehe man sehr wohl sein Dilemma, wenn er nicht wisse "Kommt Geld oder kommt es nicht?" Andererseits, so führte der Richter aus, stehe zum derzeitigen Stand des Verfahrens auch fest, dass durch den zuständigen Versicherungsagenten keine Beratung zur inhaltlichen Bestimmung von Neuwert und Zeitwert stattgefunden habe. Der Anwalt der Versicherung meinte dazu, "Lesen sollte man schon können, wenn man eine Versicherung abschließt".
  • Abriss über die Geschichte: Zuvor hatte eine Tante des Klägers, die in dem Hof geboren und aufgewachsen ist, einen kleinen Abriss der Historie des Hofs gegeben. Sie hatte das von ihren Eltern im Jahr 1937 errichtete Anwesen ihr ganzes Leben lang im Blick behalten. Irgendwann sei ihr mal aufgefallen, dass eine Dachrinne verrostet gewesen sei, meinte sie. Viele Jahre zuvor habe man die Fenster erneuert und Rollos eingebaut. Die schönen alten Holzfensterläden habe man dabei aber erhalten. Ein großer Kachelofen habe das Wohngebäude beheizt, irgendwann in grauer Vorzeit seien auch die sanitären Anlagen erneuert worden. Große Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen habe es nicht gegeben. Auch andere Zeugen, die das Anwesen vor allem von außen kannten, bestätigten dessen guten Zustand noch bis zum Unglück. Ein 42-jähriger Schreiner aus Blumberg berichtete von einem Feuerwehr-Ausflug, an dem man unter anderem am Buchhof Rast gemacht hatte. Er konnte zumindest bestätigen, dass die Scheune einwandfrei erhalten war, denn von dort habe man sich selbst noch Strohballen als Sitzbänke geholt. Heu und Stroh seien dort unter einem dichten Dach gelagert gewesen. Als er auch noch Fotos vorlegen konnte, die ihn und seine Kollegen vor dem Hof zeigten, war der Richter fast begeistert: "Das war ja fast ein historisch wertvolles Gebäude!", entfuhr es ihm. Ob die Mittel zum Wiederaufbau jemals zur Verfügung stehen werden, bleibt weiter offen.
  • Wie es weitergeht: Nach einer langen Verhandlungsrunde hat das Gericht den Parteien eine Frist von drei Wochen gesetzt, innerhalb derer sie nach den jetzt gehörten Zeugen noch einmal eine gütliche Einigung, sprich einen Vergleich versuchen könnten. Wenn sie sich nicht einigen können, steht dem Kläger noch ein Vortragsrecht zu den am Mittwoch erteilten richterlichen Hinweisen zu. Am 13. Juni würde das Gericht dann ein Urteil oder einen Beweisbeschluss verkünden, je nachdem, was der Kläger beim Scheitern einer Einigung noch vortragen würde.

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Verlockendes Angebot

In dem Verfahren spielen auch die Agrardienst Baden GmbH, eine Tochter des Badisch Landwirtschaftlichen Hauptverbands und die Versicherung R +V als Versicherungspartner des Agardienstes eine Rolle.

  • Der Landwirt Otmar Meister ist schon seit langem Mitglied im Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV), der sich um die Landwirte in Südbaden kümmert. Als die BLHV-Tochter Agrardienst Baden GmbH am 5. Mai 2007 in ihrem Organ „Agrardienst Baden" eine Kurznotiz über Gebäudeversicherung veröffentlichte, wurde Meister hellhörig.
  • „Gebäude gut versichert?" hieß eine Kurznotiz. Darin bot der Agrardienst einen Versicherungstarif, „der in vielen Fällen deutliche Einsparpotenziale mit sich bringt“ mit dem Versicherungspartner R+V an. Entscheidend sei nicht nur ein günstiger Preis, hieß es. Immerhin gehe es um Haus und Hof. Deshalb würden alle Gebäude vor einer Übernahme in einem neuen Vertrag vor Ort eingeschätzt. „Damit ist eine Unterversicherung ausgeschlossen", hieß es wörtlich in der Kurznotiz.
  • Otmar Meister fühlte sich angesprochen, weil seiner Meinung mach hinter dem ganzen Angebot auch der Bauernverband stand, mit dem er gute Erfahrungen gemacht hatte und bei dem er sich "gut aufgehoben" fühlte, wie er sagte. Der Preis sei nicht entscheidend, sagte er jetzt im persönlichen Gespräch, wichtig war ihm, an Anwesen mit Wohnhaus und Ökonomiegebäude gut zu versichern.
  • Sonderaktion des Agrardienstes: Für Juni bis August 2007 bot der Agrardienst für BLHV-Mitglieder kostenlose Vor-Ort-Termine als "Sonderaktion" an, wie es in der Mitteilung hieß: „Die Gebäude werden entsprechend dem aktuellen Stand eingeschätzt und ein Versicherungsangebot erstellt.“ Die Termine seien begrenzt, deshalb empfehle sich eine baldige Kontaktaufnahme mit der Versicherungsabteilung der Agrardienst Baden GmbH. Otmar Meister nahm Kontakt auf, Ende Juli kam der Generalagent der Versicherung zu ihm, sein Anwesen samt Wohnhaus und Ökonomiegebäude wurde neu versichert. (blu)