Nachdem das Verwaltungsgericht Freiburg in einem Eilverfahren entschieden hat, dass auf dem Ettenberg nicht gerodet und auf der bereits gerodeten Länge nicht gebaut werden darf, haben das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis sowie die beiden Investoren Solarcomplex (Singen) und Green City Energy (München) Beschwerde gegen dieses Urteil eingelegt. Das hat zur Folge, dass sich jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim mit der Materie beschäftigen muss.

Die Klage im Eilverfahren richtete sich gegen die imissionsschutzrechtliche Genehmigungen des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis für den Windpark Länge und den Windpark Blumberg. Eingereicht hatte sie der bundesweit tätige Umweltschutzverband Naturschutzinitiative, der seinen Sitz in Quirnbach (Rheinland-Pfalz) hat. "Wir haben aus grundsätzlichen Erwägungen Beschwerde eingelegt, weil das Verfahren Bedeutung für ganz Baden-Württemberg hat, so Heike Frank, Pressesprecherin des Landratsamts, auf Anfrage dieser Zeitung.

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