Der Metalldetektor schwingt hin und her. Er gleitet wenige Zentimeter über einen umgepflügten Acker. Plötzlich piept das Gerät. Auf der Anzeige erscheint, was sich in der Erde versteckt hält: Kupfer, Messing, Eisen. Nach diesem Piepen sehnen sich die sogenannten Sondengänger. Sie untersuchen mit entsprechenden Geräten Gebiete, in deren Erdreich sie Hinterlassenschaften der Vergangenheit vermuten: archäologisches Material.
Der 60-jährige Thilo Steinborn ist solch ein Sondengänger. Er hat an einem Programm des Landesamtes für Denkmalpflege teilgenommen und ist seither als ehrenamtlicher Mitarbeiter für die Einrichtung tätig. Wenn eine Gemeinde ein Baugebiet erschließen möchte und eine lange Vergangenheit hat, kann es vorkommen, dass Archäologen das jeweilige Gebiet erst untersuchen müssen. So etwa auch bei der Erweiterung des Donaueschinger Öschberghofes. "In der Nähe befindet sich ja eine Grabhügelgruppe. Eine Straße geht sogar direkt durch einen hindurch. Da war klar, dass hier untersucht werden muss", sagt Steinborn. Über mehrere Monate hinweg ging er mit seinem Metalldetektor regelmäßig über die Baustelle: "Gefunden wurde allerdings nichts", sagt er.
Ein Baustopp wegen der Auffindung von archäologischen Fundstücken? Das komme heute kaum noch vor: "Dieses Ammenmärchen geistert bei Bauherren immer noch umher. So etwas passiert höchstens, wenn ein Fürstengrab gefunden wird, irgendwas mit hohem wissenschaftlichen Wert", erklärt Steinborn.
Dass der gelernte Krankenpfleger für das Denkmalamt auf Schatzsuche geht, ist keine Selbstverständlichkeit. Sondengänger hatten bei Archäologen lange keinen guten Stand. Das liegt vor allem daran, dass viele weiterhin illegal auf Suche gehen. In Deutschland ist das verboten: "Es gibt jene, die bei einem frisch gepflügten Acker feuchte Hände bekommen, und jene, die von Profitgier getrieben sind", sagt der 60-Jährige. Er ergänzt: "Wer sich mit dem Thema befasst, der weiß: Das ist illegal. Es kann mir keiner sagen, er wisse das nicht. Irgendwann muss man sich dann entscheiden, ob man das legal macht, oder nicht".
In Baden-Württemberg ist das strikt geregelt. Das sogenannte Schatzregal gibt den Rahmen vor. Alles, was sich an archäologischen Funden im Erdboden befindet, gehört dem Land. Es auszugraben ist eine Ordnungswidrigkeit, kann sogar eine Straftat werden. "Vor allem im Wald ist es verboten, mit einem Metalldetektor auf Suche zu gehen. Er gilt als ungestörte Fläche", sagt Steinborn.
Wer sein Hobby also legal ausleben möchte, wendet sich an das Landesdenkmalamt. Dort erhalten Interessenten entsprechende Schulungen: Die rechtliche Situation wird behandelt, ebenso das Vorgehen bei einer Grabung. Die Ausrüstung muss jedoch jeder selbst mitbringen. Die Kosten für Metalldetektoren reichen dabei von etwa 300 bis zu mehreren Tausend Euro. Steinborn hat, was notwendig ist. Er arbeitete auch schon ehrenamtlich an einer archäologischen Grabung in der Nähe von Freiburg mit. Heute bekommt er regelmäßig Aufträge von seinem Gebietsreferenten: "Ich habe so viel zu tun, das gilt vermutlich schon fast nicht mehr als Hobby". Der momentane Bauboom sorge für ausreichend Anfragen. Untersucht werden oft Gebiete, die bebaut werden sollen.
Vor eineinhalb Jahren unterstützte er einen Grabungstechniker in Bräunlingen. Dort sollte ein Einfamilienhaus gebaut werden und die Verwaltung vermutete römische Hinterlassenschaften. Ein Fall für den Denkmalschutz. 600 Quadratmeter wurde untersucht. Steinborn fand etwas: Einen Knopf aus Bronze. Keine Sensation, kein Baustopp, aber trotzdem ein Erfolgserlebnis: "Jeder träumt davon, den großen Schatz zu finden. Man kommt dann aber schnell auf den Boden der Tatsachen zurück. Eine römische Münze ist für mich immer noch ein Höhepunkt. Diese Faszination hört nicht auf. Jedes Teil hat seine Geschichte."
Raubgräber und das Gesetz
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DenkmalschutzgesetzJeder Versuch mit dem Ziel, archäologische Kulturdenkmale zu entdecken, ist in Baden-Württemberg genehmigungspflichtig. Geregelt wird das durch das Denkmalschutzgesetz (DschG). Jegliche Überreste oder Spuren menschlichen Lebens, die sich als Zeugnisse der Vergangenheit verborgen im Boden befinden – dazu zählen auch Fundstreuungen – sind Kulturdenkmale und durch das Denkmalschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg geschützt.
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Keine PrivatpersonenFachbehörden können in der Regel an Privatpersonen keine entsprechenden Genehmigungen herausgeben, um eigenmächtig auf die Suche zu gehen. Das unsachgemäße Bergen von Funden führt dazu, dass diese unwiederbringlich aus ihren archäologisch-historischen Kontexten entfernt und wichtige archäologische Befunde sowie deren historischer Wert zerstört werden.
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StrafeWer sich nicht an das Gesetz hält, muss mit Geldbußen bis zu 50 000 Euro, in schweren Fällen mit bis zu 250 000 Euro rechnen. Tatwerkzeuge, wie der Detektor, können gegebenenfalls eingezogen werden.