Kindergarten und Kindergrippen sind geschlossen. Viele Eltern mussten sich daher kurzfristig um eine eigene Betreuung kümmern oder konnten nicht zur Arbeit gehen. Für viele bedeutet das gleichzeitig auch ein Verdienstausfall oder eine zusätzliche Doppelbelastung mit Home-Office und Kinderbetreuung. Doch was ist eigentlich mit den Gebühren, die Eltern zahlen, ohne eine Leistung in Anspruch zu nehmen?

Städteviereck zieht an einem Strang

Immer wieder kam die Frage, ob Kindergartengebühren auch während der Schließung zu zahlen sind. Die Bürgermeister der Südbaar haben sich hierzu abgestimmt. „Wir danken den Eltern für ihr Verständnis, dass die Einrichtungen geschlossen werden mussten, um den Virus einzudämmen. Wir wissen, dass dies viele Eltern vor große Probleme gestellt hat“, teilen Oberbürgermeister Erik Pauly (Donaueschingen), Bürgermeister Markus Keller (Blumberg), Michael Kollmeier (Hüfingen) und Micha Bächle (Bräunlingen) in einem gemeinsamen Schreiben mit Bislang gibt es noch keine einheitliche Regelung im Land, wie mit den anfallenden Gebühren verfahren werden soll, da einerseits die Eltern die Einrichtung nicht nutzen können, anderseits die Erzieherinnen und Erzieher weiter beschäftigt und bezahlt werden.

Doch für die Südbaar gibt es schon eine eigene Regelung

„Unabhängig von der Klärung auf Landesebene haben wir entschieden, dass die Beiträge für den Monat April vorerst nicht eingezogen werden. Dies gilt für die städtischen oder auch kirchlichen Einrichtungen“, so die Bürgermeister des Städtevierecks in ihrer Mittelung. Auch die Schulkindbetreuung und andere Betreuungsformen der Städte sollen unter diese Regelung fallen.

Was macht das Land?

Trotzdem wollen die vier Kommunen auch ihren Blick nach Stuttgart richten. In einem weiteren Schritt sei dann abzuklären, welche Regelungen das Land mit den kommunalen Landesverbänden treffe.

Die Gemeinderäte müssen endgültig entscheiden

Auch können die (Ober)Bürgermeister die Entscheidung nicht ganz alleine treffen: Ob es sich dabei um einen endgültigen Verzicht oder nur um einen Aufschub der Gebühren handelt, muss dann vom Gemeinderat entschieden werden. „Wir werden uns an den vom Gemeinde- und Städtetags noch zu erarbeitenden landesweiten Empfehlungen orientieren“, heißt es in dem Schreiben. Die Kindergartengebühren würden pro Monat je nach Gemeindegröße einen hohen fünfstelligen beziehungsweise niedrigen sechsstelligen Betrag ausmachen.