Im Frühjahr waren insbesondere Imker auf der Baar beunruhigt. An mehreren Bienenständen in Aufen und Umgebung war die Tierseuche festgestellt worden. Ein umsichtiger Imker hatte bei einer Routinekontrolle Veränderungen in seinen Völkern bemerkt und einen Bienensachverständigen sowie das Kreisveterinäramt eingeschaltet.

Sieben Imker im Sperrbezirk

Daraufhin verhängte die Behörde einen Sperrbezirk. Innerhalb des gesetztlich vorgeschriebenen Radius von einem Kilometer halten sieben Imker auf den Gemarkungen Aufen und Grüningen etwa 20 Völker. In diesem Bereich dürfen weder Bienenvölker ein- noch ausgebracht werden. „Es kann aber sein, dass durch Schwarmbildung oder Ableger neue Völker bei den Imkern im Sperrgebiet entstanden sind“, fügte die Sprecherin an.

Reger Flugbetrieb am Schlupfloch.
Reger Flugbetrieb am Schlupfloch. | Bild: Wursthorn, Jens

Vor einer Aufhebung des Sperrbezirks müssen Nachuntersuchungen stattfinden. Deren Zeitpunkt steht noch nicht fest. Bei der Nachuntersuchung werden vom Bienensachverständigen bei allen Bienenvölkern im Sperrgebiet die Brut begutachtet und es werden bei allen Völkern Proben genommen. Untersucht werden die Futterkränze. Das sind Waben mit Honig, die sich im Halbkreis oberhalb der Brut befinden. Diese Proben werden in das Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) nach Freiburg geschickt und dort untersucht. „Bei negativen Befunden kann das Sperrgebiet aufgehoben werden. Bei positiven Befunden muss wieder saniert werden und das Sperrgebiet bleibt bestehen“, so Frank weiter.

Larven nehmen Sporen mit Nahrung auf

Der Erreger ist für den Menschen ungefährlich. Selbst Honig, der mit Sporen belastet ist, kann unbedenklich verzehrt werden. Bienenvölker gehen mitunter an der in ganz Europa verbreiteten Amerikanischen Faulbrut zugrunde. Die Larven nehmen die Sporen mit der Nahrung auf und sterben größtenteils. Das Volk wird zu schwach um zu überwintern. Erwachsene Bienen können nicht erkranken, verteilen die Sporen aber über das Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter. Normalerweise reichen die Putz- und Selbstheilungskräfte der Bienen aus. Erst wenn dieses Gleichgewicht kippt, bricht die Krankheit aus.

Inzwischen sind die Sanierungsmaßnahmen im Sperrbezirk abgeschlossen. Die Form ist durch die Bienenseuchenverordnung vorgegeben. Es gibt Einschränkungen. Demnach dürfen kranke Bienenvölker in Deutschland nicht mit Antibiotika behandelt werden. Im aktuellen Sanierungsfall wurden kranke und stark mit Sporen infizierte Bienenvölker verbrannt; ebenfalls auch deren Waben und teils die Bienenstöcke.

Umzug in saubere Bienenstöcke

Bei starken Völkern, bei denen lediglich wenige Sporen des Bakteriums Paenibacillus Larvae diagnostiziert wurden, wurde mittels „offenem Kunstschwarmverfahren“ saniert. Das bedeutet, die Bienen ziehen erst in saubere und desinfizierte Bienenstöcke mit Mittelwänden um und bleiben dort drei Tage. Während des dreitägigen Aufenthaltes in der geschlossenen Beute „säubern“ sich die eng sitzenden Bienen beim Wabenbau von den Sporen und arbeiten diese in das Wachs ein. Diese Mittelwände müssen dann wiederum entseucht werden – was meist durch Verbrennen passiert. Das „saubere“ Bienenvolk zieht dann nochmals in saubere und desinfizierte Bienenwohnungen um.