In einer Pressemitteilung am Donnerstag reagiert der Abgeordnete damit auf Meldungen, der Schwarzwald-Baar-Kreis erwäge in diesem Eilverfahren, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg einzulegen. Nach Ansicht der Richter ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (BImSch-Genehmigung) des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis für den Windpark Länge und den Windpark Blumberg wohl rechtswidrig. Deshalb gab das Gericht am 12. März einem Eilantrag des Umweltverbands Naturschutzinitiative Deutschland statt, damit ist der Sofortvollzug außer Kraft gesetzt.
Gericht entscheided unabhängig
Karl Zimmermann betont: „Die Entscheidung im vorläufigen Verfahren ist nun gefallen. Im Interesse der Bürgerschaft sollte das Landratsamt dies akzeptieren und in aller Ruhe die Hauptsachentscheidung des Gerichts abwarten. Das Gericht wird mit aller Sorgfalt prüfen und unabhängig entscheiden.“

Der Abgeordnete verwies in seiner Pressemitteilung darauf, dass auf der Länge bereits mit der Rodung begonnen wurde, obwohl noch keine rechtskräftige Entscheidung vorliege. „Ich finde, bei einem solch sensiblen Thema darf der Staat nicht den Eindruck erwecken, er schaffe voreilig Tatsachen, bevor die Entscheidung von unabhängigen Gerichten geprüft wurde.“
Karl Zimmermann zieht hier eine Parallele zum Thema Fahrverbote in Stuttgart: Auch hinsichtlich der Entscheidung des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugunsten von Fahrverboten habe man von staatlicher Seite auf eine Berufung verzichtet.
Karl Zimmermann, der den Sachverhalt auf der Länge und dem Ettenberg bei Blumberg aus dem Petitionsausschuss kennt und selbst vor Ort war, äußerte hierzu: „Die Fälle sind durchaus vergleichbar. In Stuttgart hat man mit dem Argument Wahrung des Rechtsfriedens und aus Gründen der Beschleunigung auf eine Rechtsmittelinstanz verzichtet. Aus meiner Sicht kann man nicht sagen, in Stuttgart verzichten wir auf Rechtsmittel und in Donaueschingen, Hüfingen und Blumberg nicht." Die Bürger dieser drei Städte dürften erwarten, "dass man sie in vergleichbaren Fällen gleichbehandelt wie die Stuttgarter.“
Landratsamt kontaktiert Betreiber
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis will nach eigenen Aussagen kommende Woche mit den Betreibern, der Firma Solarcomplex aus Singen und der Green City Energy aus München, entscheiden, ob es gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegt.