Es ist eine schwierige Abwägung, welche Stadtverwaltungen oder eigenständige Veranstalter mittlerweile vornehmen müssen. Denn während lange Zeit ohnehin gar nichts möglich war, die harten Corona-Einschränkungen mit Lockdowns das kulturelle Leben von jetzt auf gleich zum Stillstand brachten, stellt sich nun die Frage: Nach welchen Kriterien wird eigentlich aktuell über die Durchführung von Veranstaltungen entschieden?
Unverständnis zwecks Absagen
Beim SÜDKURIER hat sich zuletzt eine Anruferin darüber beschwert, dass das Herbstfest und die Kulinarische Einkaufsnacht abgesagt wurden, andere Veranstaltungen wie die Musiknächte oder das Entenburgfestival aber nicht. Deshalb gehen wir nun der Frage nach: Wieso ist das eigentlich so?
Dass die Corona-Pandemie dem beliebten jährlichen Herbstfest in Donaueschingen nach 2020 auch dieses Jahr einen Strich durch die Rechnung macht, deutete sich bereits in der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause an. Damals sagte Oberbürgermeister Erik Pauly, es gebe schon eine „deutliche Tendenz“. Was er damit meinte: Nein, es werde wohl erneut nicht stattfinden können. Und so kam es dann auch.
Verordnungen machen Planung schwierig
„Jetzt gibt es wieder eine neue Verordnung. Wir sehen uns aufgrund der Corona-Pandemie nicht in der Lage, die Auflagen zu erfüllen, die notwendig wären“, sagte Erik Pauly weiter. Alle Besucher müssten namentlich erfasst werden und es wären Eingangskontrollen notwendig. Bei manchen Veranstaltungen sei das sicherlich machbar, so Pauly, beim Herbstfest eher nicht. Nun ist das nächste Herbstfest laut den Planungen der Stadt auf Samstag, 1. Oktober 2022, terminiert.
Nun, Mitte September, teilt Rathaussprecherin Jennifer Schwörer auf SÜDKURIER-Nachfrage mit: „Grundsätzlich entscheidet jeder Veranstalter selbst darüber, ob eine Veranstaltung unter den aktuell geltenden Corona-Vorschriften und damit verbundenen Auflagen durchgeführt werden kann.“
Zu viel Aufwand
Veranstaltungsformate, die sich auf einem offenen Veranstaltungsgelände ohne feste Zu- und Ausgänge abspielten, seien derzeit für die Stadt Donaueschingen nicht realisierbar. „Es ist aus städtischer Sicht nicht möglich, die durch die Corona-Verordnung geforderte Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste sowie 3-G-Kontrollen ausreichend sicher zu gewährleisten“, führt Schwörer aus. „Im Falle des Herbstfestes müsste hierfür zum Beispiel – drastisch gesprochen – die halbe Innenstadt eingezäunt und mit Personal an jeder Seitenstraße bestückt werden.“
Bei Veranstaltungen mit räumlicher Abtrennung und kontrolliertem Zugang sei die Umsetzung der Auflagen immer noch mit erheblichem Aufwand für den Veranstalter verbunden. Im Falle der Musiknächte im Parkschwimmbad habe sich die Stadt Donaueschingen „aber zur Durchführung entschlossen und diesen zusätzlichen Aufwand in Kauf genommen, um den Gästen die Musiknächte in diesem geänderten Format ermöglichen zu können“.