Wer das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ unterstützen möchte, muss das mit einer Unterschrift bekunden. Ein entsprechendes Formular dafür ist im Internet erhältlich. Verwaltungen sind verpflichtet, die Stimmen zu sammeln. Drei Monate lang müssen sie auch die Möglichkeit bieten, dass Bürger sich in den Rathäusern direkt in eine Liste eintragen können. Wir haben nachgefragt, wie die Abstimmung im Städtedreieck funktioniert und wie groß das Interesse daran ist.

Beteiligung noch verhalten
Wird die Möglichkeit, Politik aktiv mitzugestalten, von Bürgern im Städtedreieck auch genutzt? Ja und nein, so könnte man die Zahlen interpretieren, die dem SÜDKURIER aus den Rathäusern mitgeteilt wurden.
„Mit Stand 31. Oktober 2024 sind insgesamt 72 Eintragungen erfolgt“, berichtet Beatrix Grüninger, Sprecherin der Donaueschinger Verwaltung. Davon seien 33 Eintragungen über die freie Sammlung erfolgt. Bedeutet: Die Menschen haben das Formular im Internet heruntergeladen, ausgefüllt und eingereicht.
Im Rathaus selbst haben demnach 39 Personen die Liste des Volksbegehrens unterzeichnet. Angesichts von 17.130 Wahlberechtigten – so viele waren es bei der Kommunalwahl im Juni 2024 – ein überschaubarer Wert. Außerdem sei mit diesen Angaben keine Aussage über die Gültigkeit der Eintragungen verbunden, ergänzt Beatrix Grüninger.
Ganz ähnlich stellt sich die Beteiligungsquote in Hüfingen dar. „Bisher haben sich in der amtlichen Sammlung 22 Personen eingetragen. In der freien Sammlung wurden bisher 32 Unterschriften eingereicht“, berichtet Hüfingen Hauptamtsleiter Erich Lafera auf Nachfrage. Bei der Kommunalwahl waren hier 6049 Bürger stimmberechtigt.
Und in Bräunlingen? Auf der freien Liste im Rathaus befinden sich aktuell sechs Unterschriften, bei der freien Sammlung gibt es es 13 Unterstützer, das teilt Cornelia Fürst vom Bürgerservice mit.
Woran liegt es?
Warum die Beteiligung so überschaubar ist, lässt sich nur spekulieren. Vielleicht ist es Politikverdrossenheit. Vielleicht wollen die Menschen das Begehren aber auch einfach nicht unterstützen, weil sie anderer Meinung sind. 2022 wurde das Wahlgesetz mit Stimmen von CDU, SPD und den Grünen verabschiedet. AfD und FDP waren dagegen. Die FDP im Land ist es jetzt auch, die das aktuell Volksbegehren aktiv unterstützt.
Dass die Menschen gar nichts von der Initiative wissen, ist dagegen eher unwahrscheinlich. Viele Medien haben darüber berichtet. Und die Verwaltungen haben ihre Bürger über Bekanntmachungen ebenfalls informiert.

Die Hürden sind gering
Auch ist es nicht wirklich kompliziert, sich an der Abstimmung zu beteiligen. „Die amtliche Sammlung wird beim Bürgerservice im Rathaus II, Erdgeschoss, Rathausplatz 2 zu den üblichen Öffnungszeiten durchgeführt“, erklärt Beatrix Grüninger das Prozedere in Donaueschingen. Das Eintragungsrecht könne jedoch nur bei der Gemeinde ausgeübt werden, in der man seinen Hauptwohnsitz hat. Die Eintragung sei pro Person nur einmal möglich.
Geöffnet ist montags bis mittwochs jeweils von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr. Am Dienstag ist auch nachmittags von 14 bis 16 Uhr geöffnet. „Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich.“ Wer sich bei der amtlichen Sammlung im Bürgerservice eintragen möchte, müsse ein Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass mitbringen, so die Sprecherin.
In Hüfingen liegt die Eintragungsliste im Ordnungsamt im Rathaus bereit. „Das Ordnungsamt befindet sich im ersten Stock in Raum 206 und ist durch den Aufzug auch rollstuhlgerecht zu erreichen“, erklärt Erich Lafera. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Mittwoch und freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, am Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr.
Im Bürgerbüro (Zimmer 1) in Bräunlingen sind Eintragungen in die Liste am Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr ohne Anmeldung möglich, außerdem am Mittwoch von 7.30 bis 12 Uhr, am Freitag von 9 bis 13 Uhr, am Montagnachmittag von 14 bis 17.30 Uhr und am Mittwochnachmittag von 14 bis 17.00 Uhr.
Wie lange kann man sich noch eintragen?
Die Eintragung in der amtlichen Sammlung ist laut Erich Lafera noch bis Dienstag, 10. Dezember, möglich. „Die freie Sammlung läuft noch bis Dienstag, 11. Februar 2025“, ergänzt Beatrix Grüninger. Dieselben Zeiträume gelten auch in Bräunlingen.