In der Verordnung wird geregelt, dass in Innenräumen mit Maskenpflicht grundsätzlich eine FFP2-Maske oder eine Maske mit vergleichbarem Standard zu tragen ist. Und das gilt natürlich auch im Einzelhandel.

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Nicht verärgert, nur erstaunt

„Es ist von der Ausformulierung her sehr undeutlich“, berichtet Optiker Claus Meyer. „Wir geben hier die Selbstverantwortung auch ein stückweit an die Kunden weiter“, so Meyer. „Viele Kunden waren auch schon vor der Verordnung mit FFP2-Masken aus Eigenverantwortung unterwegs, dennoch kommt der eine oder andere noch mit einer medizinischen Maske ins Geschäft. Wir weisen dann auf die FFP2-Maskenpflicht hin. Diskussionen dazu gibt es dann keine, vielmehr Erstaunen, weil es die Kunden einfach nicht wussten.“

Bei Edeltraud Matuschek im Bekleidungshaus „More &More“ kommen die meisten Kunden eh schon seit Wochen standardmäßig mit einer FFP2-Maske ins Geschäft. „Auch sind alle bestens vorbereitet mit ihren Impfzertifikaten, die die meisten gleich beim Betreten des Ladens unaufgefordert vorzeigen.“ Auch sie hatte bezüglich der FFP2-Masken noch keine hitzigen Diskussionen zu führen.

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Bessere Aufklärung nötig

Ähnlich verwirrend sieht es Patrick Schmoll vom gleichnamigen Bekleidungshaus. „Viele Kunden wissen es einfach nicht, weil sehr viel schwammig – wie mit ‚soll‘ und ‚muss‘ bei FFP2-Masken – formuliert wird. Bei uns im Laden gilt für Kundschaft und Mitarbeiter die FFP2-Maskenpflicht, genauso wie das Überprüfen der Impfzertifikate. Es fehlt nur die klare Information für die Bevölkerung allgemein, dass beim Betreten von Ladengeschäften seit wenigen Wochen die FFP2-Maske Pflicht ist“, erläutert Schmoll die Verwirrung.

„Diejenigen, die ohne FFP2-Maske in den Laden kommen, aber bereitwillig ihre Impfzertifikate bereits parat haben, die würden auch mit FFP2-Masken ins Geschäft kommen, wenn sie es nur wüssten.“

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