Grundsätzlich gilt, dass der Besitzer einer privaten Fläche alle Regeln aufstellen kann. Erlaubt sind beispielsweise Parkgebühren, die Parkscheiben-Pflicht, eine Begrenzung der Parkdauer oder auch ein Parkverbot. Händler können festlegen, dass nur Kunden parken dürfen. Gleichzeitig müssen die Händler sicherstellen, dass die Kunden über die erforderlichen Regeln informiert sind.
Die Regeln müsse deutlich sichtbar sein
Wie aber müssen Händler die Nutzungsbedingungen für einen Parkplatz erkennbar machen? Ein kleines Schild in der Ecke genügt nicht. „Es müssen deutlich erkennbare Hinweise an der Einfahrt angebracht werden,“ betont der Anwalt Stefan Reinicke vom ADAC. Dort muss aufgelistet sein, welche Regeln gelten und welche Strafen drohen, wenn sie nicht eingehalten werden. Nur dann müssen Kunden Strafen fürchten.
Rewe und Penny binden Firma ein
Die Betreiber der Supermärkte in Donaueschingen gehen unterschiedlich vor. Andreas Krämer, Pressesprecher der Rewe-Gruppe, zu der Penny und Rewe gehören, schreibt: „Sofern sich das Problem der Fremdparker nicht auf andere Art und Weise lösen lässt, setzen Penny und Rewe beziehungsweise der jeweilige Vermieter auf Parkraumbewirtschaftung durch die FairParken GmbH.“

Sofern die Parkraumbewirtschaftung realisiert werde, setze man auf umfassende Information der Kunden. Dazu würden entsprechende Hinweise auf dem Parkplatz angebracht.
Der Nutzung der Parkflächen außerhalb der Öffnungszeiten stehen oft juristische Aspekte zum Beispiel im Hinblick auf den Versicherungsschutz im Wege. Die Filialleiterin von Penny, Katja Maniscalco, berichtet, dass sie oft Dauerparker vor allem vom Bahnhof auf dem Parkplatz habe und sie dann eine Aufforderung an der Autoscheibe hinterlässt.

Die auf sichtbaren Hinweisschildern angezeigte zwei Stunden-Regel mit Parkscheibe kontrolliert sie aus Zeitgründen nicht, weiß jedoch, dass die meisten Kunden die Parkscheibe nicht auslegen.
Auf dem Parkplatz von Aldi und Sport-Denzer nebenan weist nichts auf irgendwelche Begrenzungen oder Regeln hin. Valon Tolaj, dem Leiter der Sonnenapotheke in der Bahnhofstraße ist auch nur ein kleines Hinweisschild auf dem Parkplatz davor bekannt.
Er höre nachts, wenn er Notdienst macht, öfters mal Jugendliche auf dem Parkplatz, die „sich den Sound ihrer Autos vorspielen oder kleine Partys feiern“, aber eben nur zeitweise. Der Parkplatz hat keine Schranken und ist daher auch nachts zugänglich. Tagsüber wundert er sich oft, dass trotz großer Frequenz durch Supermarkt, Ärztehaus und anderen Geschäften meistens wenig Konflikte auftauchen.

Für Lidl ist es nach Unternehmensangaben wichtig, den Kunden während der gesamten Öffnungszeit einen schnellen und bequemen Einkauf sowie ausreichend Parkmöglichkeiten zu bieten. Leider würden, nach Auskunft der Pressestelle, Parkplätze immer wieder durch Fremdparker blockiert und sind dadurch nicht ausreichend für die Kunden verfügbar.
An der Filiale in der Villinger Straße in Donaueschingen weisen Hinweisschilder am Parkplatz auf die erlaubte Parkdauer von maximal zwei Stunden hin, die auch kontrolliert werde. Es ist eine Schranke an der Ein- und Ausfahrt vorhanden, die außerhalb der Öffnungszeiten der Lidl-Filiale überwiegend geschlossen ist.

Die Parkraumbewirtschaftung mit Zeitlimits, Parkscheiben und Überwachung durch spezielle Anbieter werde sich mehr und mehr ausbreiten, weil die Händler ihre eigentlichen Kunden zufriedenstellen wollen, prognostiziert Rewe-Sprecher Andreas Krämer.