Es ist eine Entwicklung, die sich bereits seit mehreren Jahren abzeichnete: Immer weniger Marktbeschicker zeigten Interesse, sich an den vier im Jahresverlauf stattfindenden Geisinger Jahrmärkten – dabei handelt es sich um den Fasten-, Pfingst-, Jakobi- und Allerseelenmarkt – zu beteiligen. Darunter litten Vielfalt und Qualität des Angebots, was letztlich zu einer deutlich sinkenden Besucherfrequenz führte.
Jetzt hat der Gemeinderat die Konsequenz aus dieser Abwärtsspirale gezogen. Bereits bei einer nichtöffentlichen Sitzung im Mai dieses Jahres hatte sich das Gremium für die Abschaffung der vier Geisinger Jahrmärkte ausgesprochen. Bei seiner jüngsten Sitzung hat das Stadtparlament einer entsprechenden Änderung der Marktordnung zugestimmt, der zu Folge ab dem 1. Januar 2019 keine Jahrmärkte in Geisingen mehr stattfinden. Die Wochenmärkte sind von dieser Neuregelung nicht betroffen, sie finden weiterhin in der gewohnten Frequenz statt. Der diesjährige Allerseelenmarkt am 6. November wird demnach der letzte Jahrmarkt sein, der in Geisingen über die Bühne geht.
Mit der Abschaffung der vier Jahrmärkte geht eine jahrhundertealte Tradition zu Ende, deren Ursprünge bis ins 13. Beziehungsweise 12. Jahrhundert zurückreichen. Es gilt als gesichert, dass die Herren von Wartenberg die Stadt Geisingen mit Marktrecht versehen und als Marktstandort ausgebaut haben. Die städtische Chronik erwähnt für das Jahr 1753 einen vierten Jahrmarkt. Marktrecht ausgestattet. 1788 erhielt die Stadt die Erlaubnis, an den Jahrmarktsterminen auch Viehmärkte abzuhalten. 1927 wurden in Geisingen sogar insgesamt 12 Markttage abgehalten, neben den Jahrmärkten auch sogenannte Krämermärkte und vor allem die Viehmärkte, die noch bis vor wenigen Jahrzehnten stattfinden. Daher leitet sich auch die Bezeichnung Viehmarkt für den Platz im Westen der Stadt, auf dem Vieh gehandelt wurde.
Blicke man in die nähere und weitere Region, sei Geisingen kein Einzelfall, was das nachlassende Interesse an Jahrmärkten anbelange, meinte Stadtrat Paul Haug (FW/FDP). Nur wenige Jahrmärkte, darunter der Schätzelemarkt in Tengen oder der Klausemarkt in Hüfingen erfreuten sich bei Ausstellern und Besuchern großer Beliebtheit, währende die Mehrzahl vergleichbarer Märkte, etwa in Donaueschingen, auf dem absteigenden Ast seien.
Die Änderung der Marktordnung, mit der die Abschaffung der Jahrmärkte besiegelt wird, sei erforderlich, weil andernfalls für die Anbieter ein Rechtsanspruch auf Abhalten eines Marktes begründet werde, erläuterte Bürgermeister Walter Hengstler auf Nachfrage. Sollte sich wider Erwarten das Blatt wenden und sich wieder gesteigertes Interesse an Jahrmärkten Bahn brechen, könne die Marktordnung jederzeit auch wieder entsprechend angepasst werden.