Im Frühsommer waren die Hüfinger Eltern so richtig sauer. Viel zu lange mussten sie warten, bis sie Klarheit hatten, ob sie für die Kinderbetreuung bezahlen müssen, die sie doch gar nicht nutzen können. Der Blick in umliegende Gemeinden, wo schon längst entschieden worden war, auf die Gebühren zu verzichten, machte es nicht wirklich besser.
Doch so etwas sollte nicht noch einmal passieren: In der ersten Sitzung nach Schließung der Kindertagesstätten und der Schulen hat der Hüfinger Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss gefasst: Die Stadt verzichtet auf ihren Anteil der Kindergartengebühren. Auch die katholische Kirchengemeinde hat diesem Vorgehen schon zugestimmt und wird auf ihren Anteil an den Kindergartengebühren verzichten.
Evangelische Einrichtung will ihren Anteil wohl erheben
Anders sieht bei der Kindertagesstätte Luise-Scheppler aus: „Bei der evangelischen Einrichtung ist das Vorgehen noch nicht ganz klar“, sagt Hauptamtsleiter Horst Vetter. Es scheint aber nicht ganz unwahrscheinlich, dass der dort die sieben Prozent, die die Kirche als Anteil an den Gebühren hat, abgebucht werden könnten. Die Gebühreneinnahmen der Luise-Scheppler-Kindertagesstätte belaufen sich laut Verwaltung monatlich auf 12.000 Euro. Der Anteil, den die Kirche bekommt, liegt bei 840 Euro. Diesen Betrag habe die evangelische Kirche nicht übernehmen wollen, nun gibt es einen neuen Sachverhalt. Die Stadt plant aber, die 80 Prozent, die das Land übernehmen wird, auch auf die Träger weiterzugeben. Bleiben als noch 168 Euro übrig – verteilt auf alle Eltern. „Dann wäre der Betrag für die Eltern nicht mehr so hoch“, erklärt Vetter.
Entscheidung soll auch zukünftige Schließungen umfassen
Doch nun stellt sich auch die Frage, wie lange die Betreuungseinrichtungen geschlossen werden. Erst einmal wird nun von Mitte Februar gesprochen – doch die Vergangenheit hat auch deutlich gezeigt, dass es innerhalb einer Pandemie wenig Planungssicherheit gibt – für Eltern, die Verwaltung und den Gemeinderat. „Wir wollen die Regelung auch auf die kommenden Monate übertragen, weil wir einfach nicht absehen können, ob es weitere Schließungen geben wird. Deshalb sollten wir einen in die Zukunft gerichteten Beschluss fassen“, sagt Bürgermeister Michael Kollmeier. Der Hintergrund: Werden die Einrichtungen geschlossen, fragen die Eltern nach den Gebühren. Die Stadtverwaltung kann die Frage aber so lange nicht beantworten, bis der Gemeinderat eine Entscheidung getroffen hat. Und je nach Sitzungskalender können da auch mehrere Wochen vergehen, bis die Eltern wirklich Klarheit über ihre Finanzen haben. Nun haben sie aber Klarheit – die Gebühren (mit Ausnahme des evangelischen Anteils) werden nicht erhoben, wenn die Einrichtungen geschlossen sind.
Wer die Notbetreuung nutzt, der zahlt
Eltern, die allerdings die Notbetreuung nutzen, müssen die Gebühren bezahlen – momentan die volle Gebühr, auch wenn sie nur ein paar Tage in Anspruch nehmen. „Hier müssen die Einrichtungen gegebenenfalls eine Lösung finden, weil die Kirchen die Träger sind“, erklärt Bürgermeister Michael Kollmeier. Das sei ein Thema, dass nicht unbedingt am Ratstisch gelöst werden müsste.