Seit Ende Mai der Inzidenzwert im Landkreises Tuttlingen unter den Wert von 165 gesunken war, läuft in den Kindergärten der Gemeinde Immendingen wieder der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Diese Möglichkeit eröffnete zu jenem Zeitpunkt eine Allgemeinverfügung, die der Landkreis Tuttlingen herausgab.
Davor hatten die vier Kinderbetreuungseinrichtungen im Gemeindegebiet seit Ende April geschlossen und nur noch Notbetreuung angeboten. Für diesen Zeitraum von rund einem Monat erlässt die Gemeinde den Eltern die Kindergartengebühren. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
Bürgermeister Manuel Stärk freute sich bei der Beratung, dass die Kindergärten inzwischen wegen der sinkenden Inzidenzwerte wieder den Regelbetrieb aufnehmen konnten. „Davor waren sie fast auf den Tag genau einen Monat lang geschlossen“, so Stärk. Aus diesem Grund hatte die Verwaltung auf den Einzug der Gebühren für den Monat Mai verzichtet. Dazu benötigte man noch das Einverständnis des Gemeinderats, das vom Gremium einstimmig gegeben wurde.
Für Notbetreuung werden Gebühren erhoben
Nicht gültig ist dieser nun beschlossene Gebührenerlass für jene Eltern, die während der Schließungszeit die Notbetreuungen für ihre Kinder genutzt haben. In den beiden großen Immendinger Kindergärten war das Interesse an der Notbetreuung in diesem Fall sehr groß. Rund 40 der 130 Kleinen des katholischen Kindergartens St. Josef wurden notbetreut, bei der Kindertagesstätte Donaupark waren es etwa 30. Für die Notbetreuung erhebt die Gemeinde Immendingen als Pauschalbetrag die Gebühr entsprechend der Regelungen einer verlängerten Öffnungszeit, allerdings mit einer Sozialstaffelung nach der Anzahl der Kinder einer Familie.
Sollten aufgrund negativer Entwicklungen des Pandemiegeschehens wieder strengere Maßnahmen erforderlich sein, die sich auf die Kinderbetreuung auswirken, kann die Gemeinde flexibel reagieren und erneut Gebührenaussetzungen vornehmen. Bislang leistete das Land Baden-Württemberg den Kommunen einen Ersatz für die ausgefallenen Kindergartengebühren.