Ein Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, dazu eine Geldstrafe in Höhe von gut 9000 Euro wegen Betruges in fünf Fällen: So lautete das Urteil gegen einen 36 Jahre alten Mann aus dem Kreis Tuttlingen im April 2024.

Doch damit war Selbstständige nicht einverstanden. Weil er Berufung eingelegt hatte, verhandelte jetzt am Dienstag, 30. Juli, das Rottweiler Landgericht erneut über den Fall.

Am Ende zog der Mann die Berufung wieder zurück – ein milderes Urteil, wie er es sich erhofft hatte, hätte er nämlich nicht erwarten können, machte ihm Richter Thomas Geiger klar.

Die Taten liegen schon ein paar Jahre zurück.

Firma in Brigachtal mehrfach betrogen

2019 hatte sich der Mann mit einem Hausmeisterservice selbstständig gemacht und mehrfach Reparaturen an seinen Maschinen bei einer Firma in Brigachtal machen lassen, sie aber nicht bezahlt.

Obsthof in Friedrichshafen betrogen

Auch einen Traktor, den er von einem Obsthof in Friedrichshafen bekommen hatte, konnte er nicht bezahlen, da das Firmenkonto weit überzogen war. Er verkaufte ihn gleich weiter. Seine Freundin, auf deren Namen die Firma lief, hob den Betrag vom Firmenkonto ab und gab ihm das Geld bar.

Eigenen Mitarbeiter betrogen

Einem Bekannten hatte er einen Job für 10 Euro die Stunde versprochen, der daraufhin seine Arbeit kündigte, um bei dem 36-Jährigen anzufangen, dann aber keinen Lohn bekam. „Ich hab‘s nicht so mit dem Papier“, sagte der 36-Jährige zum Richter, deshalb habe im Büro Chaos geherrscht.

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Inzwischen hat er einen Job in einem Forstbetrieb, als Angestellter, und will seine Verlobte heiraten, eine Frau mit drei Kindern, die alle eine Behinderung haben.

Heftiger Alkoholkonsum

Sie habe ihm aus der Krise geholfen, in einer Zeit, als er täglich einen Kasten Bier und zwei Flaschen Schnaps getrunken habe. Eine Zeit, an die er sich nur schemenhaft erinnern kann – er habe den Frust über die Trennung und Scheidung von seiner ersten Frau weggetrunken.

„Ich hab mich abgeschossen“, sagt der kräftige Mann mit blondem Bart, der im Schwarzwald-Baar-Kreis als Adoptivkind aufgewachsen war und später eine Maurerlehre machte.

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Zum Alkohol sei er durch eine frühere Partnerin gekommen, die aus einer Gegend stamme, wo „schon zum Frühstück Wodka getrunken“ werde.

2023 machte er den kalten Entzug, seitdem trinke er nicht mehr, so der Mann. Er lebt heute im Kreis Tuttlingen und hat drei leibliche Kinder, die bei ihren Müttern leben.

Nichts außer weiteren Kosten

Richter Geiger machte ihm und seinem Anwalt Torsten-Rolf Kießig klar, dass das bestehende Urteil bereits sehr milde war und alle Möglichkeiten zur Verringerung des Strafmaßes ausgereizt waren.

Eine Berufung hätte in diesem Fall nichts gebracht außer weiterer Kosten. Deshalb zog sie der Mann nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt wieder zurück.