Zu zwei Jahren und neun Monaten Haft hat das Landgericht Rottweil am Donnerstag einen 57-jährigen Waffenhändler aus dem Kreis Tuttlingen verurteilt.

Der Mann hatte hunderte Waffen in seinem Besitz, darunter halb- und vollautomatische Kriegswaffen, mit denen er jahrelang mit Erlaubnis der Behörden handeln durfte. Dann jedoch schien ihm das über den Kopf gewachsen zu sein, die Waffenbehörde schritt ein und verpflichtete ihn dazu, den Laden in Ordnung zu bringen.

Vier schussbereite Waffen in Geheimfächern

Doch das tat er nicht, eine weitere Durchsuchung seines unterirdischen Waffenlagers sowie des Wohnhauses brachte wieder hunderte Waffen zu Tage, teils zerlegt, teils im Wohnhaus in Geheimfächern versteckt.

Schussbreite Waffen im Lager

Dazu kam, dass er in seinem Lager vier schussbereite Waffen hatte, offenbar in der Absicht, sich im Fall eines Angriffs zu verteidigen, die „Last Line of Defense“ (“Letzte Linie der Verteidigung“), wie der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer vom Landgericht Rottweil das nannte. Da dies einem Waffenhändler aber nicht zustehe und er außerdem keinen Waffenschein besaß, machte er sich damit zusätzlich strafbar.

Mann kommt behördlicher Aufforderung nicht nach

Die Waffenbehörde hatte ihn nach der ersten Durchsuchung auch verpflichtet, innerhalb von drei Monaten seine Geschäftsbücher in Ordnung zu bringen. „Wenn er das getan hätte, säßen wir jetzt nicht hier“, so Münzer in seiner Urteilsbegründung.

Minderjähriger Sohn lebt in Haus voller Waffen

Schwer wog für das Gericht auch die Tatsache, dass der Mann fünf halbautomatische Kurzwaffen in einem Schrank im Eingangsbereich seines Wohnhauses versteckt hatte. Ein auseinandergebautes, aber funktionsfähiges Maschinengewehr lag über der Kellertreppe. Im Haus lebte er mit seiner Frau und dem minderjährigen Sohn – auch das wertete das Gericht zu seinen Ungunsten.

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Ins Reichsbürger-Milieu abgedriftet

Der Mann sei von Kindheit an waffenaffin gewesen, habe sich dann seinen Traum des eigenen Handels erfüllt, über viele Jahre auch ganz nach den Vorgaben des Gesetzes und als Fachmann, der von den Behörden geschätzt und gefragt wurde. Doch die Corona-Krise habe es ihm als Selbstständigem schwer gemacht, da driftete er offenbar auch ins Reichsbürgermilieu ab.

Die Parallelwelt der Selbstverwalter

In Telegram-Gruppen gab er Tipps, wie man sich gegen Masken-Kontrollen zur Wehr setzen könne, hier bezeichnete er die Polizei und das statistische Bundesamt als private Firmen, zweifelte deren Legitimität an und wehrte sich gegen die Volkszählung. „Das kann man nicht einfach so abtun“, betonte Münzer. „Das Statistische Bundesamt leistet enorm wichtige Arbeit für die Demokratie.“

Hakenkreuz und Hitler-Bild

Im Lauf des Prozesses machte der 57-Jährige klar, dass er sich davon abgewandt hatte, bezeichnete die Äußerungen als Dummheit. Doch das ließ ihm das Gericht nicht durchgehen.

Immerhin hing das Schild „Deutsches Schutzgebiet“, das den Ermittlern bei der ersten Durchsuchung am Eingang aufgefallen war, auch bei der zweiten Durchsuchung noch an Ort und Stelle.

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Und im Wohnhaus gab es ein Bild mit einer Pfanne, in der vier Hähnchenschlegel ein Hakenkreuz bildeten und darunter der Text: „Wenn Oma Hähnchen macht“. Auch eine Abbildung von Hitler war zu sehen, der auf die Frage, wie man die Einwanderung in den Griff bekommen könnte, die Hand streckt.

Über tausend Waffen und Waffenteile

Wie sehr der Mann die Kontrolle über sein Geschäft verloren hatte, zeigten die Berichte der Ermittler. Die Rede war von mehr als tausend Waffen und Waffenteilen, 1,5 Tonnen Munition, Leuchtspurgeschossen, Schreckschusswaffen, verbotener Pyrotechnik und mehr. Vieles wohl in Kisten, Kartons und Eimern auf dem Boden herumstehend oder in Regalen gestapelt, ein Querschnitt durch die Waffenindustrie von Walther, Glock, Sauer & Sohn, Rheinmetall, Beretta bis Mauser und Kalaschnikow.

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Offenbar hatte der Mann auch viele Waffen aus Nachlässen bekommen, und als er dann den Handel nur noch nebenberuflich betrieb, „ist da wohl etwas ins Rutschen gekommen“. Die Stadt habe ihn angehalten, seinen Handel zu verkleinern, doch habe man nicht den Eindruck gewonnen, dass er den gefährlichen “Schrott“ vernichten wollte. „Sie hätten dafür fünf Jahre Zeit gehabt“ gab ihm Richter Münzer mit.

Teamfähig im Rottweiler Gefängnis

Immerhin ließ er auch das Arbeitszeugnis des 57-Jährigen von seiner derzeitigen Wohnadresse Höllgasse 13 in Rottweil, dem Gefängnis, verlesen, wo er sich in der Metallwerkstatt als zuverlässiger und teamfähiger Arbeiter einfüge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der 57-Jährige hat nun eine Woche Zeit, dagegen Revision einzulegen.