Schwerer sexueller Missbrauch wird einem 43-Jährigen aus dem Kreis Freudenstadt vorgeworfen. Er soll zwei Jahre lang den anfangs zehnjährigen Sohn einer Kollegin mehrfach missbraucht und das gefilmt haben.

Zudem habe er im Freibad in Sulz am Neckar und in zwei Nachhilfeinstituten in Rottweil und Oberndorf unbekleidete Buben gefilmt.

Die Anklage wirft ihm außerdem den Besitz zahlreicher Fotos und Videos vom Missbrauch kleiner Buben vor. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft.

Verteidiger wollen Öffentlichkeit ausschließen

Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht in Rottweil versuchten seine beiden Verteidiger, die Öffentlichkeit, also auch die Presse, aus dem Gerichtssaal auszuschließen. In ihrem Antrag ging es um die „schutzwürdigen Interessen“ des Angeklagten.

Doch das lehnte das Gericht unter Vorsitz von Richter Karlheinz Münzer ab, zumindest für die Verlesung der Anklage.

Denn da der Missbrauch nicht innerhalb der Familie stattgefunden und er auch in öffentlichen Räumen Aufnahmen gemacht habe, durfte die Öffentlichkeit die ihm vorgeworfenen Taten anhören.

Erst danach, für die Vernehmung des Angeklagten und auch die Aussagen der betroffenen Kinder und Jugendlichen, ging die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiter.

Angeklagte war Postzusteller

Der Mann arbeitete als Postzusteller und freundete sich laut Anklage 2021 mit einer alleinerziehenden Kollegin an.

Die Mutter des damals Zehnjährigen vertraute dem Mann offenbar voll, ließ ihn den Buben abends ins Bett bringen und auf das schlafende Kind aufpassen, während sie nicht zuhause war.

Kameras in Bad und Toilette aufgestellt

Das habe der Mann ausgenutzt, soll dem Buben das nackte Gesäß gestreichelt, sogar Oralverkehr mit ihm gehabt haben. Unklar blieb, ob das Kind dabei schlief. Im Bad und dem WC habe er Kameras aufgestellt, um das Kind beim Duschen und Toilettengang filmen zu können.

Vorgeworfen werden ihm zudem Filmaufnahmen in Umkleidekabinen des Sulzer Freibads und in zwei Einrichtungen eines Bildungsanbieters. Auch dort soll er Jungen beim Duschen beziehungsweise Urinieren gefilmt haben. Offen ließ die Staatsanwaltschaft, wie das möglich war, dass er dort Aufnahmen machen konnte.

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Scheinbar muss der Mann sich bei seinen Taten sicher gefühlt haben. Die Anklage berichtet von einer Zunahme bis hin zu elf Filmaufnahmen an einem Oktobertag im Freibad in Sulz.

Vor der Verhaftung gab es eine Durchsuchung der Wohnung

Offen blieb auch, wie ihm die Ermittler auf die Spur kamen. Jedenfalls gab es vor der Verhaftung eine Durchsuchung seiner Wohnung. Dabei seien zahlreiche Videos und Bilder von nackten Buben, sogar von Oral- und Analverkehr zwischen Kindern und Erwachsenen auf Festplatten und PCs gefunden worden.

Den Prozess begleitet ein psychiatrischer Sachverständiger, der darüber entscheiden muss, ob der 43-Jährige schuldfähig ist. Das Urteil wird am Freitag, 21. März erwartet, dann dürfen Presse und Zuhörer wieder im Gerichtssaal dabei sein.