Cornelia Putschbach

Mit einer Erweiterung möchte der Nettomarkt in Mönchweiler auch künftig den Kundenbedürfnissen gerecht werden. Geplant ist eine Erweiterung der Verkaufsfläche von bislang 800 Quadratmetern auf 1115 Quadratmeter. Der Gemeinderat sieht das Vorhaben positiv und brachte in seiner Sitzung am Donnerstagabend einstimmig die notwendige Änderung des Bebauungsplans und die frühzeitige Beteiligung auf den Weg.

Aus der Gemeinde nicht mehr wegzudenken

Im November 2009 eröffnete der Nettomarkt in Mönchweiler. Dieser Eröffnung vorausgegangen war damals ein langes Ringen um die Möglichkeit der Eröffnung eines Lebensmittelgeschäfts in der Gemeinde. Mittlerweile ist der Einkaufsmarkt aus der Gemeinde nicht mehr weg zu denken. Das soll auch so bleiben. Da sind sich die Gemeinderäte völlig einig. „Wir müssen die Erweiterung auf jeden Fall ermöglichen“, sagte beispielsweise Sabine Roth.

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Größeres Getränke- und Drogeriesortiment

Die Planungen von Netto für die Erweiterung seien abgeschlossen, berichtete Ortsbaumeister Berthold Fischer. Die Umsetzung solle so schnell wie möglich bei laufendem Betrieb erfolgen. Vorgesehen ist eine Erweiterung des Lebensmittelmarktes um 240 Quadratmeter. Insbesondere das Getränke- und das Drogeriesortiment solle vergrößert werden, war zu vernehmen.

Breitere Gänge und niedrigere Regale

Außerdem möchte Netto breitere Gänge und niedrigere Regale schaffen. Damit soll unter anderem den Auswirkungen des demografischen Wandels entgegengewirkt werden und ein senioren- sowie behindertengerechtes Verkaufsgebäude entstehen, sagt Berthold Fischer.

Größerer Backshop mit Sitzbereich

Neben dem Lebensmittelmarkt soll auch der Backshop im Eingangsbereich größer werden. Nach den Plänen wird die Verkaufstheke anders platziert und ein kleiner Sitzbereich sowohl im Inneren als auch im Freien geschaffen. Für den Umbau müssen die südliche Außenwand abgetragen und einige Parkplätze verlegt werden.

Schwelle zum großflächigen Markt überschritten

Zur Vergrößerung des Nettomarktes ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Kälberwaid 1. Bauabschnitt“ notwendig. Zum einen muss das darin vorgesehene Baufenster vergrößert werden. Zum anderen sieht der Bebauungsplan an dieser Stelle eine Mischfläche vor. Das war für die bisherige Größe des Marktes in Ordnung. Weil nun aber rechtlich gesehen die Schwelle zu einem großflächigen Markt überschritten werden soll, muss das Gebiet als „Sondergebiet Großflächiger Lebensmitteldiscounter“ eingestuft werden.

Planänderungen nötig

Parallel zum Bebauungsplan muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Die Einleitung des Änderungsverfahrens soll, so Berthold Fischer, in der Sitzung des Gemeinsamen Verwaltungsausschusses am 7. Mai erfolgen.