Die Erschließung des Neubaugebiets Kälberwaid in Mönchweiler mit seinen 41 Bauplätzen ist abgeschlossen. Jetzt soll es mit großen Schritten an die Vergabe der Grundstücke gehen. Doch wer darf hier bauen?
Auf die Vergabekriterien für die Grundstücke für 15 Einzelhäuser und acht Doppelhaushälften konnte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstagabend, 16. Mai, nicht einigen. Die Vorlage der Gemeindeverwaltung hielt gewisse Überraschungen parat. Jetzt sollen zunächst die Baulandpreise festgelegt werden.
Sicher und beschlossen ist bereits jetzt, dass der Straßenname Kälberwaid im gesamten Wohnbaugebiet durchgängig weitergeführt wird.
Rat verweigert die Zustimmung
Eigentlich wollte Bürgermeister Rudolf Fluck im Gemeinderat auch die Vergaberichtlinien für die Bauplätze auf der Kälberwaid beschließen lassen. Als Entscheidungsgrundlage legte er den wegen der Rechtssicherheit der Vergabe durch ein Anwaltsbüro erarbeiteten Entwurf der Richtlinien vor.
Bei der Vergabe solle der Fokus auf der Familienfreundlichkeit liegen. Deshalb sollen Familien mit Kindern bevorzugt werden. Dem demografischen Wandel in der Gemeinde soll damit entgegengewirkt werden.
Kriterien wie das Wohnen in der Gemeinde, das Engagement in örtlichen Vereinen oder auch ein Arbeitsplatz in Mönchweiler, die die Gemeinde früher bei der Vergabe von Bauplätzen herangezogen hatte, sollten jetzt keine Anwendung mehr finden. Auswärtige und einheimische Bewerber sollen grundsätzlich gleichrangig berücksichtigt werden, so der Plan.
Kinderbezogener Baukostenzuschuss ist umstritten
Neben diesen Vergabekriterien möchte die Gemeinde nach der Vorstellung des Bürgermeisters aber auch noch ein anderes Instrument zur Umsetzung ihrer Ziele einsetzen: Eigentümer, die ihr Haus selbst nutzen, sollen nach dessen Fertigstellung einen finanziellen Zuschuss der Gemeinde, gestaffelt nach der Kinderzahl in Höhe von bis zu 18.000 Euro, erhalten.
Mit diesen vorgeschlagenen Richtlinien tat sich eine große Mehrzahl der Gemeinderäte schwer. Einige sahen den zusätzlichen finanziellen Zuschuss in Zeiten knapper Gemeindekassen als nicht zeitgemäß an. Sie sehen Familien in Mönchweiler bereits jetzt anderweitig gefördert, zum Beispiel durch verhältnismäßig geringe Betreuungskosten.
Andreas Staiger zeigte sich zudem überrascht, dass die soziale Komponente des Vereinsengagements bei der Reihenfolge der Grundstücksvergabe wegfallen sollte. Dann wolle er lieber für alle den Lostopf, machte er deutlich.
Diskussion der Baulandpreise hinter verschlossenen Türen
Letztendlich ausschlaggebend dafür, dass jetzt noch keine Vergaberichtlinie beschlossen wurde, war aber ein bislang fehlender Beschluss zu den Baulandpreisen. Diese wollte Bürgermeister Rudolf Fluck nicht öffentlich im anschließenden Sitzungsteil diskutieren. Zu sehr fürchtet er offensichtlich eine kontroverse Diskussion der Ratsmitglieder zu diesem Thema. Für die Gemeinderäte schien dieses Abweichen vom Öffentlichkeitsgrundsatz ebenfalls kein Problem. Keiner wehrte sich dagegen.
Das Ergebnis der Diskussion will Rudolf Fluck in der nächsten Sitzung am 6. Juni bekannt geben. Dann will der Gemeinderat auch eine Entscheidung über die Vergaberichtlinien treffen. Wichtig ist Bürgermeister Rudolf Fluck, dass beide Entscheidungen noch vor der Kommunalwahl erfolgen. Damit möchte er weitere Verzögerungen durch eine „tote Zeit zwischen der Wahl und dem Amtsantritt des neuen Gemeinderates“ vermeiden.
Ausreichende Zahl an Bewerbern scheint vorhanden
Bei einem ist sich Bürgermeister Rudolf Fluck aber sicher. Es gebe eine ausreichende Zahl an Bewerbern für die Bauplätze, sagte er. Jüngst verzeichne man sogar wieder eine ansteigende Zahl von Interessenten, die sich bei der Gemeinde nach dem Baugebiet erkundigen.
Bauträger sollen Reihenhäuser bauen
Fünfzehn neben den Grundstücken für Einfamilien- und Doppelhäuser ausgewiesene Reihenhausgrundstücke will die Gemeinde Mönchweiler verschiedenen Bauträgern anbieten. Möglich sind für diese bei der Umsetzung nur zusammenhängende Baukörper mit drei Reihenhäusern. Ein Bauträger soll maximal sechs Reihenhausgrundstücke, also zwei zusammenhängende Baukörper erwerben können.
Zwei Konzepte für Mehrfamilienhäuser
Dritte Komponente im Baugebiet ist der Geschosswohnungsbau. Im Bebauungsplan ist eine mehrgeschossige Bebauung mit drei Vollgeschossen und Dachgeschosswohnung festgesetzt. Es sind maximal drei Einzelgebäude möglich. Die Gesamtbauplatzgröße dafür beträgt knapp 3500 Quadratmeter.
Die Verwaltung habe mehrere Gespräche mit Bauträgern geführt, so Bürgermeister Rudolf Fluck. Zwei Bauträger zeigen Interesse. Sie stellten in der Gemeinderatssitzung ihre Konzepte für den Geschosswohnungsbau vor. Eine Entscheidung traf der Gemeinderat noch nicht. Zunächst möchte man noch einige Details festzurren.