Seit Mitte März ist das Kinderhaus in Mönchweiler als infektionsschützende Maßnahme geschlossen. Nur wenige Kinder werden in einer Notgruppe betreut. Die Aufnahme des Regelbetriebes ist nicht absehbar. Der Gemeinderat Mönchweilers beschloss deshalb jetzt die Aussetzung der Kindergartengebühren.
Für den Monat April werden die Gebühren im Gesamten ausgesetzt. Ab dem Monat Mai werden die Gebühren entsprechend des Beschlusses für alle Kinder in der Notbetreuung entsprechend der gewählten Betreuungsform fällig. Alle anderen Kinder sind von der Gebührenzahlung freigestellt. Auch die Abrechnung der Verpflegung in der Mensa startet ab 4. Mai wieder wie gehabt.
Für den Monat März wurden die Gebühren bereits eingezogen. Weil die Gemeinde nur volle Monate aussetzen beziehungsweise einziehen möchte, werden diese Gebühren vorerst nicht zurückerstattet. Sobald das Ende der Kinderhausschließung feststeht, wird der gesamte Zeitraum als Abrechnungsgrundlage für die Aussetzung herangezogen, kündigt die Gemeindeverwaltung an.